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swivel 08.04.2019 15:23

Lieferumfang bei Objektiv Gebrauchtkauf?
 
Ich muss grad überlegen wie ich mich verhalte.
Habe bei ebay ein Objektiv gekauft. Laut Besitzer zwei Jahre alt und sehr gut erhalten.
Leider ist die Anzeige gelöscht und ich habe keinen Screenshot gemacht. google cache und sowas funktioniert nicht, Anfrage an ebay könnte ich dbzgl. stellen, - ja.

Beide Schutzdeckel sind nicht original, die Sonnenblende fehlt und auf der Frontlinse löst sich an den äußersten Rändern die Vergütung. Wie letzteres "passiert" - keine Ahnung.

Muss der Verkäufer die zum original Lieferumfang des Objektivs gehörenden "Teile" nicht zumindest im Angebot als fehlend oder nicht original kennzeichnen? Und kann man ein Objektiv als sehr gut verkaufen, wenn die Frontlinse (nur) am Rand "Fehler" zeigt?

Ich habe per PayPal gezahlt und habe da natürlich Sicherheit. Der Verkäufer sagt zwar er wolle keinen Ärger,- meint aber im Prinzip nichts falsch gemacht zu haben und teilt schon mal mit im Falle einer Rücksendung keine Versandkosten zu übernehmen.

Schon klar, das es mein Fehler ist, - nicht vorher genauer angefragt zu haben. Ich bin da bisher von der Gewissenhaftspflicht des Verkäufers ausgegangen. Was zum Lieferumfang gehörte muss auch wieder verkauft werden, - oder halt eine Info!

steve.hatton 08.04.2019 15:26

Es soll sogar Objektive geben, die NEU ohne Geli verkauft werden !

Also ich würde mal sagen, dabei ist / sollte sein, was als Lieferumfang beschrieben wird -mehr eher nicht....

Dornwald46 08.04.2019 15:42

Wie kann man bei Ebay einen verkauften Artikel löschen?
Ich glaube nicht, dass das geht.
Es sei denn, Du meinst Ebay Kleinanzeigen?
In einem ähnlichen Fall habe ich Ebay Kleinanzeigen angeschrieben und die haben mir den Verkaufstext zugemailt.

cat_on_leaf 08.04.2019 15:43

Der Verkäufer muss nur das verkaufen, was er anpreist. Nicht mehr, nicht weniger. Und er muss auch nicht auf fehlende Originalteile hinweisen.
Wenn man als Käufer mehr erwartet und bekommt ist das toll, aber das ist auch schon alles.

"Etwas" als sehr gut erhalten anzupreisen, bei dem die Vergütung sich, löst halte ich für sehr fragwürdig. Ich würde es als "schlechter Zustand" beschreiben. Aber es gibt hierzu keine Festlegung.

Verbuche es als schlechte Erfahrung.

felix181 08.04.2019 15:47

Ich meine auch, dass das dabei sein sollte, was er in der Beschreibung angibt. Was irgendwann einmal der originale Lieferumfang war ist in der Recherche nicht zumutbar.
Ich verkaufe immer wieder einmal Objektive und hab immer das Problem, dass ich nicht weiss, welche originale Tsche zu welchem Objektiv gehört hat. Daher schreib ich das lieber gar nicht dazu - weil ich mich zwar bemühe, aber natürlich einen Fehler machen kann.

Ich hatte aber auch schon einmal einen Käufer der sich beklagt hat, dass die originale Verpackung, also der Karton nicht dabei war. Da ich daheim ja keine Kartonsammelstelle sein möchte, entsorge ich diese Dinger immer spätestens 3 Minuten nach dem Auspacken eines neuen Objektivs. Für manche scheint das aber wichtig zu sein - was auch immer die mit den Dingern machen, was man mit einem anderen Karton nicht auch machen könnte,

P.S.: Rückabwickeln wollte er dann aber doch nicht - dazu war scheinbar das Objektiv bzw. der Preis zu gut...;)

kiwi05 08.04.2019 15:57

Deshalb ist ein Foto, auf dem alles was mitgeliefert wird zu erkennen ist, doch die für beide Seiten problemloseste Möglichkeit, Missverständnissen vorzubeugen. Ansonsten vorab nachfragen....nachfordern ist meist schwierig.

dinadan 08.04.2019 19:43

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2058144)
Da ich daheim ja keine Kartonsammelstelle sein möchte, entsorge ich diese Dinger immer spätestens 3 Minuten nach dem Auspacken eines neuen Objektivs. Für manche scheint das aber wichtig zu sein - was auch immer die mit den Dingern machen, was man mit einem anderen Karton nicht auch machen könnte

Ob es dir passt oder nicht, ohne OVP bringen Objektive spürbar weniger Geld im Verkauf. Das hat auch seinen Grund: meine eigene Erfahrung zeigt, das Objektive ohne OVP und Geli dafür mit Ersatzdeckeln meist inakzeptabel abgenutzt daherkommen.

Platt gesagt: Wer schon auf die OVP nicht achtgeben kann, dem kaufe ich das Objektiv zu normalen Preisen nicht ab.

felix181 08.04.2019 20:16

Zitat:

Zitat von dinadan (Beitrag 2058191)
Ob es dir passt oder nicht, ohne OVP bringen Objektive spürbar weniger Geld im Verkauf. Das hat auch seinen Grund: meine eigene Erfahrung zeigt, das Objektive ohne OVP und Geli dafür mit Ersatzdeckeln meist inakzeptabel abgenutzt daherkommen.

Platt gesagt: Wer schon auf die OVP nicht achtgeben kann, dem kaufe ich das Objektiv zu normalen Preisen nicht ab.

Mir passt das schon - ich hab mich nur gewundert, dass das für jemanden wichtig ist. Ich heb ja meine Schuhkartons auch nicht auf, obwohl ich meine Schuhe pflege...
Meine Objektive waren auch alle mehr als gepflegt und in Ordnung - ich hab nur keine Lust sinnlos Kartonagen im Haus zu lagern. Da heb ich mir lieber andere Dinge auf ;)

Aber: man lernt nie aus und so hab ich gemerkt, dass das für einige - offenbar auch für Dich - ein wichtiges Accessoire beim Objektivkauf ist.

Wir würden jedenfalls nie ins Geschäft kommen, weil bei mir wandern Kartons auch weiterhin ins Altpapier :lol::lol::lol:

P.S.: auch ohne Kartons hab ich meist die von mir gewünschten Preise erzielt...

fallobst 08.04.2019 21:31

Hatte kürzlich auch einen kleinen Ärger mit Kleinanzeigen.
Zum Ersten, du kannst bei Kleinazeigen ein Problem melden und bekommst, auch wenn die Anzeige nicht mehr online ist, eine Kopie der Anzeige samt Bildern, allerdings nur kleine Formate.

Mit den Objektivdeckeln bist du auf dünnem Eis, wenn auf den Bildern erkennbar ist, dass es keine Originalteile sind oder dies nicht ausdrücklich so beschrieben wurde.
Wenn ein Objektiv verkauft wird, heißt das nicht zwangsläufig, dass auch eine Sonnenblende verkauft wird. Nur das konkrete Angebot zählt, nicht was man als zugehörig denkt.
Allerdings gilt auch bei Privatverkäufen das BGB. Da heißt es eindeutig, dass auch ein privat angebotener Artikel die zugesicherten Eingenschaften aufweisen muss.
Im Artikel muss also der Artikel irgenwie beschrieben sein, wenn diese Beschreibung mit der mangelhaften Beschichtung der Frontlinse nicht übereinstimmt hast du eine Chance auf Rückabwicklung wegen Täuschung, sonst nicht. Also entscheidend ist die Beschreibung und nicht deine Erwartung.
Das ist der nüchtern betrachtete Sachstand aus meiner Sicht.
Nun kannst du urteilen und dich entscheiden.
Hoffe für dich das Beste.

usch 09.04.2019 10:18

Zitat:

Zitat von swivel (Beitrag 2058137)
auf der Frontlinse löst sich an den äußersten Rändern die Vergütung. Wie letzteres "passiert" - keine Ahnung.

Geh da mal mit einem flüssigen Linsenreiniger oder zur Not etwas Spülmittel dran, eventuell hat sich am Rand einfach nur eine Menge hartnäckiges Fett angesammelt.


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