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dey 23.03.2017 21:20

Nicht-kommerziell - Definition bei Software
 
Hallo

ich denke gerade darüber nach, wie ich nicht-kommerzielle Freeware für die Nutzung legalisieren soll.
Zum einen Frage ich mich, wann hier gegen nicht-kommerziell verstoßen wird.
Zum anderen bin ich mir unsicher, ob wir eine Paypal-Zahlung ohne Rechnung so einfach buchen können.

Hat da jemand Erfahrung?

Dies habe ich schon gefunden:
https://www.offenenetze.de/2014/05/1...r-psychologie/
Da geht es aber wohl um Bildrechte.

Kurt Weinmeister 23.03.2017 21:30

Poste dich mal bitte einen Link auf die gewährte Lizenz.
Daraus müsste ersichtlich sein, was erlaubt ist und was nicht.
Im Zweifel fragst Du konkret nach und läßt Dir Deine konkrete Nutzung lizensieren.

tuxfoto 23.03.2017 21:32

Oft steht in den Lizenzbedingungen Hinweise zur Nutzung. Ansonsten versuchen den Entwicker zu kontaktieren, dann kann das auch mit einer Rechnung funktionieren.

dey 23.03.2017 22:13

Irfanview
http://www.irfanview.de/

Faststone Viewer
http://www.faststone.org/order.htm

Ich finde das jeweils nicht eindeutig.

Kurt Weinmeister 23.03.2017 22:48

Hier die Lizenz zum Nachlesen
http://www.irfanview.com/eula.htm

Meine Interpretation der Lizenz:
Du darfst es zu Hause nutzen, wenn Du allerdings Gewerbetreibender bist, dann musst Du eine Gebühr entrichten.
Gleiches gilt auch, wenn Du mit dieser Software Geld verdienen möchtest (Du sie also z.B auf eine CD brennst, damit Deine (käuflich erwerbbaren) Bilder damit betrachtet werden können.

dey 23.03.2017 23:00

Meine Interpretation geht in die gleiche Richtung.
Und hat jemand für ein mittelständisches Unternehmen unter 100 Mitarbeiter Erfahrung?
Donation und sich dann eine Spendenquittung zuschicken lassen?

NetrunnerAT 24.03.2017 00:23

Gelöscht

Joshi_H 24.03.2017 07:19

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1902939)
Meine Interpretation geht in die gleiche Richtung.
Und hat jemand für ein mittelständisches Unternehmen unter 100 Mitarbeiter Erfahrung?
Donation und sich dann eine Spendenquittung zuschicken lassen?

Folge doch einfach dem Hinweis in der EULA:

Zitat:

1b) If you intend to use IrfanView at your place of business or for commercial purposes, please register and purchase it.
Commercial users: please contact me by E-Mail for prices, discounts and payment methods.
Ich bin sicher, dass die dann auch eine ordentliche Rechnung ausstellen können.

benmao 14.04.2017 06:30

Falls es nicht möglich ist, eine Rechnung zu bekommen, drucke ich die entsprechende Internetseite aus und gebe das als Buchungsbeleg an die Buchhaltung. Ich habe schon öfter mal Software-Lizenzen über Ebay ersteigert und zumindest früher gab es auch keinen Beleg dafür.


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