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Zitat von screwdriver
Aber was ist as für ein Verlag, der den Autor nicht wenigstens auf die Notwendigkeit eines explizit notwendigen Verwendungsrechts (= Einwilligung jedes einzelnen Bilderstellers) hinweist?
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Ich denke schon, dass die Autoren mittels der unterschriebenen Verträge darauf hingewiesen werden. Und Du kannst Dir vielleicht vorstellen, wieviel Projekte ein einzelner Verlagsmitarbeiter gleichzeitig lektorieren darf. Das Gros der Auflagenhöhen ist sehr weit entfernt vom Harry-Potter-Niveau (Niveau als Höhe gemeint).
Fehler passieren.
Rechtlich scheint ja alles klar zu sein, solange das Bild nicht noch woanders hochgeladen wurde und dort Nutzungsbestimmungen zugestimmt wurden, die die geschilderte Verwendung gestatten. Der Verlag wird also wohl zahlen dürfen. Inwieweit die anderen genannten Bildverwendungen Urheberrechtsverstöße sind, ist natürlich schlecht zu beurteilen, solange man keine genaueren Informationen hat.