Thema: ebay-Erlebnis
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Alt 07.02.2007, 15:29   #31
EdwinDrix
 
 
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@ katmai

Rückgaberecht und Widerrufsrecht sind aber zwei Paar verschiedene Schuhe und ich habe mich auf das Widerrufsrecht bezüglich 14 Tage oder einen Monat bezogen, das sollte man nicht miteinander verwechseln.

Zum aktuellen Widerrufsrecht und auch zum Rückgaberecht hier mal ein Link:

KLICK HIER

und noch einer, der vielleicht verständlicher ist:

KLICK HIER

Größter Unterschied beim Rückgarberecht gegenüber den Widerrufsrecht ist, daß man beim Rückgaberecht als Verkäufer alle Portokosten tragen muß, egal wie hoch der Kaufpreis auch war. Meines Wissens nach gilt auch beim Rückgaberecht die Frist von einem Monat (zumindest bei eBay).

Edwin

P.S.: nur zur Sicherheit, dies ist KEINE Rechtsberatung
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bekennender Bokehfetischist und neuerdings Apfelliebhaber
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