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Alt 20.11.2016, 23:01   #2
steve.hatton
 
 
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Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.269
Vielleicht sollte man sich angewöhnen eine weniger tendenziöse Terminologie zu verwenden: Statt "kassieren" einen Beitrag "an die Urheber abgeben" , wäre eine Möglichkeit.

Bei öffentlicher Aufführung ist Gema zu bezahlen, egal ob Eigenmaterial der Musiker oder "gecovert", sprich Kompositionen Dritter. (Leider auch wenn man nur die unveröffentlichen Songs einer anderen Kellerband wiedergibt...)

Mal so am Rande : Jemand komponiert ein Stück, ein anderer führt es auf und erhält eine Gage, ein Dritter filmt das, bannt es auf CD oder führt es vor und erhält hierfür auch Geld - was spricht dagegen, dass der Urheber(Komponist) einen Teil davon erhält ?

Sind die gefilmten Musiker in der Gema Mitgleid und das Konzert/ die Vorführung ist ordentlich angemeldet, so erhalten Sie eben aus diesen Gema-Beiträgen ihren Anteil, wenngleich dessen Höhe /Anteil der geforderten Gesamtgebühr schon diskutabel ist.
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Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (20.11.2016 um 23:04 Uhr)
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