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Alt 17.12.2016, 08:32   #5
usch
 
 
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Zitat:
Zitat von Robert_ Beitrag anzeigen
Als die Kamera wieder da war, stellte ich fest, dass bei Geissler nicht ein Testbild geschossen wurde.
Woraus schließt du das? Die Nummerierung im Dateinamen z.B. hat nur wenig mit der Anzahl der Auslösungen zu tun.

Zitat:
Leider fehlte der Knopf, um den Bajonetteverschluss zu lösen - er wurde beim Zusammenbauen vergessen.
Tjo, so kennen wir Geissler. Wobei sie normalerweise eher vergessen, irgendwo im Inneren ein Kabel wieder anzuschließen.

Zitat:
Hat man irgendwann ein Recht auf ein Austauschgerät?
Nein, weil die Reinigung kein Garantiefall war und es sich damit nicht um ein mangelhaftes Gerät handelt, sondern um eine schlampig ausgeführte Serviceleistung. Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach kannst du bestenfalls die 150€ zurückfordern und eine Entschädigung für den entstandenen Aufwand (Telefon- und Portokosten usw.).
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)

Geändert von usch (17.12.2016 um 08:34 Uhr)
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