SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Alle Foren als gelesen markieren

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 14.06.2018, 09:25   #471
kromgi
 
 
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
...
Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist....
Hans
So ist im Moment auch mein Verständnis dafür. Aber vllt. haben andere auch noch eine andere (begründete) Meinung?
__________________
Gruß
Ole
kromgi ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 14.06.2018, 10:31   #472
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
Die beiden Fälle haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern mit dem Recht am eigenen Bild. Das ist durch die Verordnung nicht beeinflusst. Insofern gilt in beiden Fällen: Wenn der Mensch das Motiv ist und nicht Beiwerk (Zuschauermasse, Passant, ...) dann ist die Veröffentlichung egal in welchem Medium nur mit Zustimmung erlaubt.

Wenn du im Taufgottesdienst ein Foto des Paares mit dem Kind machst und im Hintergrund ist jemand erkennbar -> er ist nicht das Motiv, seine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Wenn dir auf der Straße jemand durchs Bild läuft -> dito.

usw.
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 13:41   #473
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Er ist eine Privatperson ohne kommerzielles Interesse. Die DSGVO hat keine Relevanz für ihn.
Jetzt verstehe ich erstmal deine Haltung dazu.
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen

Zitat:
Zitat von pavlov991 Beitrag anzeigen
Danke!
Dann werde ich die Jungs und deren Eltern weiter mit Fotos glücklich machen.

Ich persönlich würde dann davon abraten, ohne Einverständniserklärung (mündlich oder schriftlich)
Bilder ohne "begründetem Interesse" zu veröffentlichen auf denen identifizierbare Personen erkennbar sind.

Die DSGVO gilt für JEDERMANN.
Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann.

Wer sich das "Vergnügen" leisten konnte, die Diskussion im Bundestag zur DSGVO zu verfolgen,
wird bemerkt haben, das nicht einmal die verantwortlichen Abgeordneten der zuständigen Resorts vom Inhalt dieser VO Kenntnis haben.

So kontrovers die Diskussion überhaupt als aktuelle Stunde eingebracht wurde,
konnte man sich allein darauf einigen, sich auf die Gesetze zu konzentrieren,
welche eine Abmahnung erst möglich machen.
Der Grund dafür: VO ist VO und nicht ein vom BT eingebrachtes oder verabschiedetes Gesetz.

Und in dieser VO steht immer noch Artikel 7!

Zugeben konnte man allein, das die Definitionen zu großen Spielraum für Auslegungen lassen und das viele Begriffe gar nicht erst definiert wurden
und man nun auf die Entscheidungen von Gerichten warten wolle.

Zu den angesprochenen Erwägungsgründen wurde leider nur angemerkt,
das diese nicht einmal ansatzweise in den Wortlaut der VO eingeflossen sind.

Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen.
Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen
Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird,
können hier schon Abmahnungen drohen.
Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
mekbat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 13:51   #474
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.733
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Die DSGVO gilt für JEDERMANN.
Das bedeutet einfach, das auch JEDERMANN oder FRAU jederzeit die Löschung verlangen kann.
"Gilt für" setze ich mit "ist anwendbar auf" oder "muss sich halten an" gleich und das genau trifft nicht zu.

Was Du meinst ist "kann Rechte geltend machen aus" oder "kann sich berufen auf" , das trifft auf jedermann in Bezug auf die DSGVO zu.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 13:55   #475
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Und für Webseitenbetreiber kann es noch dicker kommen.
Wird z. B. nicht explizit darauf hingewiesen, das die IP (und damit persönliche Daten) eines Besuchers zu anderen
Diensten im WWW weitergeleitet wird, ohne das diesem Vorgang zugestimmt wird,
können hier schon Abmahnungen drohen.
Das ganze ist wenig praktikabel, aber aus der DSGVO liest man jetzt immer mehr heraus, was sich gegen oder für das eigene Interesse einsetzen läßt.
was ist daran nicht praktikabel? Kein Website-Betreiber ist gezwungen, Plugins zu nutzen, die IPs und andere Daten der Site-Besucher an Google und Co. weiterzuleiten. Wer meint, dass er aus den Plugins und den Daten Nutzen ziehen kann und möchte, der soll sich halt um die Kehrseite der Medaille kümmern, nämlich die Verantwortung für die Handhabung und Weiterverarbeitung der Daten.

Der Tenor der DSGVO ist ja auch nicht, dass man grundsätzlich keine personenbezogenen Daten erheben, nutzen und verarbeiten darf, sondern es werden die Pflichten der "Datensammler" und die Rechte der "Datenspender" geregelt.


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 14.06.2018, 14:22   #476
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.692
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
was ist daran nicht praktikabel? Kein Website-Betreiber ist gezwungen, Plugins zu nutzen, die IPs und andere Daten der Site-Besucher an Google und Co. weiterzuleiten.
Es ist schon einmal denkbar dämlich, dass diese eine BGH Gerichtsentscheidung aus 2017 IP Nummern allein schon zu personenbezogenen Daten gemacht hat. Wer besitzt schon eine persönliche IP Nummer? Das ist so, als ob man eine Postleitzahl für sich allein schon zu personenbezogenen Daten machen würde.

Auch da hätte der Gesetzgeber in der DSGVO sicherlich korrigieren bzw. konkretisieren können, hat er aber nicht und kann er offentsichtlich aufgrund der kollektiven intellektuellen Fähigkeiten der Protagonisten auch nicht. Kluge Köpfe werden halt keine Politiker mehr dieser Tage.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 14:32   #477
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin Stephan,

Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Es ist schon einmal denkbar dämlich, dass diese eine BGH Gerichtsentscheidung aus 2017 IP Nummern allein schon zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
bei der Diskussion bin ich bei Dir, aber die Interpretation, dass eine IP ein personenbezogenes Datum ist, ist älter als die DSGVO. Selbst wenn eine IP persönlich und mindestens über eine längere Zeit konstant wäre, ist die Rückwärtsauflösung von der IP zur konkreten Person für Normalsterbliche kaum möglich.

Ich frage mich in dem Kontext auch, wie ein Sitebetreiber vollständig die Daten einer natürlichen Person auflisten soll, wenn diese ihr Recht auf Auskunft wahrnimmt. In dem Fall müsste der Sitebetreiber wissen, zu welchen Zeiten die Person mit welcher IP unterwegs war, um dann seine Protokolle zu durchflohen. Muss der Anfragende diese Daten zur Verfügung stellen, damit die Auskunft überhaupt möglich ist? Und wenn er das nicht kann, verletzt der Betreiber dann seine Pflichten? Das ist schon etwas wahnwitzig...

Die Zuordnung IP zu natürlicher Person ist für den Betreiber nur dann möglich, wenn auf der Site weitere Daten erhoben werden (Z.B. über Registrierungen, Logins und hinterlegte Cookies).


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 14:44   #478
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.733
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin Stephan,

bei der Diskussion bin ich bei Dir, aber die Interpretation, dass eine IP ein personenbezogenes Datum ist, ist älter als die DSGVO. Selbst wenn eine IP persönlich und mindestens über eine längere Zeit konstant wäre, ist die Rückwärtsauflösung von der IP zur konkreten Person für Normalsterbliche kaum möglich.

Dat Ei
Da bin ich mir nicht so sicher.

Beispiel:
In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist.

Nach ein paar Tagen war dann fast immer ziemlich klar, ob der Verdacht zutrifft oder nicht.

Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden?

Hans

Geändert von ha_ru (14.06.2018 um 14:47 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 15:01   #479
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Da bin ich mir nicht so sicher.

Beispiel:
In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist.
das ist alles nicht neues, aber immer noch nicht schlüssig im Sinne der Frage: wie komme ich als Betreiber einer Site von der IP und nur von der IP alleine zur natürlichen Person? Da fehlen Sekundärdaten, wie z.B. Accountdaten. Und was machst Du bei unangemeldete, unregistrierten Besuchern? Selbst wenn verschiedene Accounts von der gleichen IP posten, ist das zwar auffällig, aber nicht unbedingt schlüssig. Wie viele Personen stecken denn möglicherweise hinter der IP, die der Router dynamisch oder statisch zugewiesen bekommen hat? Gehört die IP einem Firmennetz, einer WG, einer Familie oder einer einzelnen Person? Und lässt diese einzelne Person Gäste in ihr Netz oder nicht?


Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden?
Vielleicht sollte man sich überlegen, was personenbezogene Daten sind und was nicht, von welchen Daten wer konkret auf Personen schließen kann oder eben nicht. Die IP allein ist genauso unpersönlich, wie die Liniennummer der Straßenbahn, die ich jeden Tag nutze. Entscheidend ist die Verknüpfung verschiedener Datenquellen, die aus den unpersönlichen Daten wieder personenbezogene machen.


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2018, 15:06   #480
Superwetti
 
 
Registriert seit: 13.11.2015
Beiträge: 45
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Jetzt verstehe ich erstmal deine Haltung dazu.
Der Fotograf gibt ja die Bilder an den Seitenbetreiber weiter und ist damit nicht mehr verantwortlich für das Veröffentlichen



Er veröffentlicht die Bilder doch gar nicht. Er legt sie in einen Passwortgeschützen Ordner wo nur die fotografierten drauf Zugriff haben. Du, ich und alle anderen werden die Bilder nie sehen.
Superwetti ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?

Themen-Optionen
Ansicht

Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:28 Uhr.