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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 03.04.2018, 16:00   #1
The Norb
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?

Hier ein link zum aktiellen Thema "Datenschutz" für Fotographen

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geht es darum, daß das Auslösen einer Digitalkamera in
Zukunft juristisch als Vorgang gesehen wird, der dem Datenschutzgesetz unterliegt. Und bei Verstößen mit s
aftigen Bußgeld belegt ist.

Sobald auf Bildern Personen abgebildet sind oder Dinge die Personen eindeutig zugeordet werde können,
also dein Nachbar, das Haus deines Nachbarn, das Auto deines Nachbarn oder der Hund deines Nachbarn.....
brauchst du für das "Fotographieren" eine vorherige Genehmigung weil es mit einer Digitalkamera als
"personenenbezogenes Speichern von Daten" gilt. Hast du diese Genehmigung nicht, musst du mit
drakonischem Bußgeld rechnen.


Wenn das DSGVO so durchkommt, haben wir in wenigen Wochen aus fotographischer Sicht eine Rechtssituation
wie in Nordkorea - nur das man nicht in der Zelle landet sondern vor Gericht fertiggemacht wird

Nordkorea wäre - nur auf's Fotographieren bezogen - im Vergleich zu Deutschland sogar ein "liberales Land".
Dort darf man nämlich sogar noch "privat Bilder machen" wo andere Leute mit drauf sind. In Deutschland ist das
dann "bußgeldbewehrt" und ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Also du drückst zufällig aus Versehen auf deinen
Auslöser - und stehst schon vor dem Kadi.

Wenn du also ab Mai in Deutschland irgendwo durch die Stadt gehst und in der Fussgängerzone mit deiner
DSLR ein Foto machst, und irgendjemand knipst dich dabei mit seinem Handy - bist du "dran". Ganz eindeutige
Rechtslage, und du kassierst nach DSGVO ein saftiges Bußgeld. Denn bereits für das publikumsöffentliche
Fotografieren mit der Digicam bauchst du in Zukunkt eine schriftliche Zustimmung. Landschaftsfotographie geht
vielleicht noch solange im Himalaya der Yeti nicht ins Bild läuft. Astrophotographie geht auch noch !
Obwohl - "der Mann im Mond" ? Der sollte besser nicht mit drauf sein


Ganze Fotobereiche wie die traditionsreiche "Welt der Arbeit" oder "Dokumentarfotographie", People / Street oder
Urban sind wohl nun endgültig Thema der Vergangenheit - und die Rechtsanwälte freuen sich schon - auch dieser
(link oben) kommt ja von einem Anwalt. Die Abmahn-Musterschreiben liegen in den Anwaltsparaxen schon jetzt in
den Schubladen. Als Fotograph kommst du in Teufels Küche - es sei denn, du hast für jedes Foto bereits vorab eine
lückelose schriftliche "Genehmigung".

Mit anderen Worten: Das Ganze ist bezogen auf Fotographie ein solcher Unsinn - da ist absoluter "Handlungsbedarf"

Kleine Ergänzung: Das Gesetz gilt natürlich nur für Digitalfotographie - denn nur da geht es um "Daten"-Speicherung.
Für Kleinbild-Fotographie mit 36er Film gelten nach wie vor "die alten Regeln".

Wir liegen dann also nicht nur "liberal" hinter Nordkorea - sondern auch "technisch"
So sieht es ab Mai scheinbar aus. Mit ner Minolta von 1985 darf man also weiterknipsen. Zum Glück passen meine
Objektive noch

Natürlich sind nicht nur wir Fotographen betroffen, sondern auch jeder der Fotos mit dem Handy macht.
Und in nen Handy nen Kodakchrome oder Ilford HP 5 einzulegen, dürfte schweirig werden.
Bei der Minolta geht das ja noch


Sehe ich zu schwarz ?
Wie seht ihr das ?
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos

Geändert von The Norb (03.04.2018 um 18:45 Uhr)
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.04.2018, 17:15   #2
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.

Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 18:12   #3
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.

Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar

Und: Es wird uns als Fotographen ab Mai betreffen.

Die einzigen, die sich bisher intensiv damit beschäftigt haben, sind die Anwälte.
Zu denen wir hinrennen werden wenn wir ab Mai Kostenbescheide bekommen,
oder die uns direkt Abmahnungen zuschicken werden.
Auf Anwaltsseite ist man perfekt vorbereitet,
die Musterschriftsätze liegen ja in den Kanzleien

Wie sieht es aber aus "Fotographensicht" aus ?
Alles kein Problem ?
Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?

Das ist die Frage zu der ich wissen wollte, wie ihr das "seht"
Viele wissen ja auch überhaupt noch nicht Bescheid,
deswegen hab ich das Thema mal eingestellt

M.M. ist das Gesetz - was Fotographie betrifft - "made in Schilda
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos

Geändert von The Norb (03.04.2018 um 18:26 Uhr)
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 18:42   #4
Gerhard55
 
 
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 483
Ich bin beruflich auch durch die neue Verordnung betroffen und überprüfe derzeit meine Datenverarbeitungs-, -speicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Mein derzeitiger Wissensstand:
  • 1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
    2. erweitert und ersetzt das bisher schon vorhandene Bundesdatenschutzgesetz, gilt im gesamten EU-Raum
    3. definiert klare Spielregeln im Gegensatz zum BDSG, sowohl im Vorfeld als auch im Schädigungsfall
    4. Beweislastumkehr im Vergleich zu BDSG: bis jetzt muss der Geschädigte beweisen, dass er geschädigt wurde, ab 25.05.18 muss der Unternehmer beweisen, dass er alles unternommen hat, um einem anderen keinen Schaden zuzufügen.
    5. im Schadensfall drohen hohe Strafen für den Unternehmer

Fortsetzung folgt
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Geändert von Gerhard55 (03.04.2018 um 18:44 Uhr)
Gerhard55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 18:53   #5
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.440
Zitat:
Zitat von Gerhard55 Beitrag anzeigen
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
Das wäre schön, aber ich denke, es betrifft "uns alle"

Zitat:
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst aber nur, das du noch deine Kinder fotographieren darfst,
und die Bilder dann privat in ein Album kleben.

Das Veröffentlichen eines Fotos wie "verkaufsoffener Samstag in der Stadt"
in Social Media Netzwerken ist dadurch schon nicht mehr abgedeckt
und wird swiw dann schon mit Bußgeld "geahndet"
__________________
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https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.04.2018, 19:23   #6
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 21:06   #7
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Alles kein Problem ?
Vor dem ersten Präzedenzfall rege ich mich nicht auf.
Zitat:
Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ?
Wozu?
Es geht doch gar nicht um uns! Sondern um die Hemmungloshandydraufhalter-und-Onlinesteller.
Denn da sehe ich auch berechtigten Bedarf.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 22:12   #8
whz
 
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.812
Alpha SLT 99

Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar
Falsch, eine EU Verordnung ist in jedem Mitgliedsland unmittelbar anwendbares Recht. Was Du meinst, nennt sich EU Richtlinie (zB Arbeitszeitrichtlinie).

Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...
__________________
LG
Wolfgang

Meine Bilder:
whz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 17:25   #9
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.733
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Wenn das DSGVO so durchkommt, ...
Wie seht ihr das ?
Die DSGVO muss nicht her durchkommen, die ist schon durch und tritt am 25.05.2018 in Kraft.

Ich zitiere Art. 2 Absatz DSGVO:
Zitat:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch die Mitgliedstaaten
a) ...
b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
D.h. betroffen sind in erster Linie Fotografen, die gewerblich tätig sind. D.h. auch in der EU darfst Du nach wie vor "privat" Bilder machen, der von Dir verlinkte Artikel heißt nicht ohne Grund "DSGVO und Fotobusiness".

Nichtsdestotrotz ist vor allem die Art und Weise der Einführung der DSVGO für viele kleine und mittelständische gewerbetreibende eine Katastrophe, da selbst bei gutem Willen es einfach für viele nicht möglich ist, zu verstehen was von ihnen verlangt wird. Es fehlt an klaren Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen z.B. schon, wie detailliert Vorgänge beschrieben werden müssen. Aber das betrifft wie gesagt vor allem Gewerbetreibende bzw. Freiberufler, nicht aber privat handelnde Personen.

Für Berufsfotografen (wie für viele anderen Berufsgruppen auch) ist z.B. sehr problematisch, dass es ja auch für in der Vergangenheit erfasste Daten gilt. D.h. wenn z.B. Fotos von Personen anlässlich eines Ereignissen wie Konfirmation/Firmung/Diplomfeiern... gemacht wurden und er nicht die richtige Einwilligung hat, dann muss er die vor dem 25.05.2018 löschen. Einfach nachbestellen ist dann nicht mehr.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2018, 17:49   #10
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Bei Hamburg
Beiträge: 4.127
Gelöscht werden muss nur auf Verlangen
MaTiHH ist offline   Mit Zitat antworten
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