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Alt 25.11.2014, 19:14   #11
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.099
Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
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... und Tschüß...


Geändert von jqsch (25.11.2014 um 19:19 Uhr)
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Alt 25.11.2014, 19:26   #12
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.919
Das ist eine spannende Frage, bei der ich als Antwort zweimal "Nein" vermute. Aber wie schaut's denn aus, wenn es sich um die Polizei handelt? Darf die das?
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:27   #13
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.099
Im öffentlichen Raum - also z.B. in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen etc. kann man nie feststellen, wo ein Privatgrundstück beginnt oder endet. In der Regel besteht dort sogar ein Wegerecht für die Öffentlichkeit. Kann ich mich trotzdem auf Panoramafreiheit berufen, wenn ich Außenaufnahmen des Gebäudes machen will.

Tolle Aktion Marie
__________________
... und Tschüß...

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Alt 25.11.2014, 19:27   #14
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
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Beiträge: 2.961
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Alt 25.11.2014, 19:27   #15
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.926
Zitat:
Zitat von Ariovist Beitrag anzeigen
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?

Zum Bild
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.11.2014, 19:34   #16
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Zitat:
Zitat von jqsch Beitrag anzeigen
Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben nicht mehr Rechte als der "normale Bürger". Sie werden in der Regel dafür eingesetzt, das Hausrecht des Kunden zu überwachen.

Er darf also weder eigenmächtig die Bilder löschen noch die Kamera beschlagnahmen. Er kann aber Anzeige erstatten oder wie jeder Bürger das Festnahmerecht gem 127 StPO in Anspruch nehmen. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme würde ich hier aber verneinen.
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:38   #17
heischu
 
 
Registriert seit: 02.03.2014
Ort: Wangerland - Minsen
Beiträge: 3.109
In welchem Zusammenhang ist das mit dem Wachschutz gemeint?
Bei Aufnahmen vom öffentlichen Bereich ausserhalb eines Geländes, oder heimliche Aufnahmen auf dem Gelände?
Solang man sich ausserhalb bewegt, haben sie doch keine Handhabe...
__________________
LG von der Küste, Heiko

Geändert von heischu (25.11.2014 um 19:42 Uhr)
heischu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:43   #18
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
Seid so gut und postet hier nur Fragen. Ich würde mir gerne einen Überblick verschaffen.
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Alt 25.11.2014, 19:45   #19
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Zitat:
Zitat von Pittisoft Beitrag anzeigen
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?

Zum Bild
Ich sehe hier keine Probleme, sofern der Fahrer auf dem Bild nicht zu identifizieren ist.

Nur die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden können personenbezogene Daten daraus ableiten.

Mit der Veröffentlichung dieses konkreten Bildes hat man nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:45   #20
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.099
Ich möchte meinen konkreten Fall hier nicht thematisieren. Du bekommst eine PN
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... und Tschüß...

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