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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Bildrechte - Foto geklaut & kommerziell genutzt
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Alt 26.09.2011, 12:02   #1
Yttrium
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Bildrechte - Foto geklaut & kommerziell genutzt

Hi,

ich habe Anfang September für einen Bekannten einer guten Freundin, der DJ ist, Fotos auf einer Party gemacht. Danach habe ich diese zur nicht kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellt. Mein Name stand an jedem Bild dran. Ich habe den Link zu einem Picasa-Album weitergegeben, wo auch am Rand nochmal eingeblendet war, dass die Bilder nur nicht-kommerziell genutzt werden dürfen, mein Name genannt werden muss und eine Bearbeitung nicht erlaubt ist.

Am Sa rief meine Freundin mich an und meinte, sie habe mein Foto auf einem Plakat gesehen. Es war bearbeitet worden, es wurde für eine Party geworben (= kommerziell) und mein Copyright wurde abgeschnitten. Ich bin jetzt natürlich etwas angesäuert darüber. Man hätte ja über alles reden können, aber ich habs ja auch nur zufällig bemerkt. Die Bilder hatte ich kostenlos gemacht, weil es eben ein Bekannter war. Den haben wir inzwischen zu Rede gestellt und er sagt, der Veranstalter hätte ihn gar nicht gefragt. Das ist auch glaubhaft und ich will jetzt den Veranstalter zur Rede stellen. Einen Screenshot habe ich schon gemacht. Nur: Wie mache ich das jetzt am besten? Welche Forderungen kann ich stellen? Ich weiß, dass einer bei uns am Stammtisch einen ähnliches Fall hatte, aber er hatte noch keine Zeit für ein Telefonat. Ich würde es jetzt gerne zeitnah machen.

Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!

LG, Melanie
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Alt 26.09.2011, 12:31   #2
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
Ich würde ihn einfach auffordern, dir ein Angebot zu machen. Wenn das dir passt, zuschlagen. Wenn es in der nähe deiner Vorstellung ist verhandeln und sehen was sich machen lässt. Wenn es jenseits von gut und böse ist, zum Anwalt gehen.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 26.09.2011, 12:44   #3
Yttrium

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Hi Wolfgang,

ja, so ca. dachte ich es auch. Nur scheitere ich grad schon beim Text, den ich abschicken will. Die zweite Sache wäre ja, wie ich das abrechnen kann. Ich habe einen Gewerbeschein, der über Promotion läuft. Das müsste dann ja eigentlich gehen.

Kann man das so lassen? Ich habe echt keine Ahnung...

Zitat:
Sehr geehrter Herr xx,

ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Bilder zusagen. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Bilder meinem Copyright unterliegen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Bilder zu bearbeiten. Bei der Veröffentlichung muss außerdem mein Name genannt werden. Die genannten Punkte wurden leider von Ihnen missachtet. Sie werben u.a. mit meinem Foto für die „Latino Night“ am 05.11.2011, die Am Speksel 58, 33649 Bielefeld, stattfinden soll, d.h. nutzen mein Werk kommerziell, ohne dass ich darüber informiert wurde.

Daher möchte ich Sie auffordern, mir bis zum 30.09.2011 ein Angebot zu machen, so dass man sich einigen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Melanie XXX
LG, Melanie
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Alt 26.09.2011, 12:51   #4
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Ich würde auf jeden Fall folgenden Satz noch klarer ausdrücken und ergänzen, sonst meint er noch, er hätte nach Zahlung eines Trinkgelds einen Freibrief für die weltweite Nutzung auf Lebenszeit:

Zitat:
Daher möchte ich Sie auffordern, mir bis zum 30.09.2011 ein Angebot für das einmalige Nutzungsrecht für den oben genannten Zweck zu machen, so dass man sich einigen kann.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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Alt 26.09.2011, 13:15   #5
darude
 
 
Registriert seit: 08.01.2005
Ort: Markt Schwaben
Beiträge: 685
Ich wäre an der Stelle etwas "radikaler" und würde gleich meinen Anwalt einen Brief schicken lassen, mitsamt Kostenrechnung. Als grobe Faustformel habe ich noch so im Hinterkopf 200 % des üblichen Honorars + Zuschlag (Anwaltskosten etc).

Ich bin eigentlich auch ein Freund der gütlichen Einigung und vertrete die Einstellung, das man vieles vernünftig aushandeln kann. Wenn aber, wie in deinem Fall, so offensichtlich und wissentlich das Copyright missachtet wurde (wegschneiden des Hinweises) steckt da schon eine gewisse Portion kriminelle Energie dahinter.
__________________


Gruß aus Franken,
Marcel
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Alt 26.09.2011, 13:20   #6
Yttrium

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Ihr habt total Recht. Ich bin zu nett. Ich überlege auch grad, wie viel ich verlangen soll. Diese MFM Bildhonorartabellen sind ja nicht im Internet zugänglich. Hat jmd sowas? Mein Bekannter hat irgendwas um 750€ verlangt. Echt krass.

Mein Text sieht jetzt so aus:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxx,

ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Bilder zusagen. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Bilder meinem Copyright unterliegen. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Ebenso ist es nicht erlaubt, die Bilder zu bearbeiten. Bei der Veröffentlichung muss außerdem mein Name genannt werden. Die genannten Punkte wurden leider von Ihnen missachtet. Sie werben u.a. mit meinem Foto für die „Latino Night“ am 05.11.2011, die Am Speksel 58, 33649 Bielefeld, stattfinden soll, d.h. nutzen mein Werk kommerziell, ohne dass ich darüber informiert wurde.

Ich weise Sie hiermit daraufhin, dass mir als Urheberin das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Verwertung meiner Bilder zusteht. Aus diesem Grund sowie aufgrund der unterlassenen Urhebernennung haben Sie sich mir gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht.

Daher fordere ich Sie auf, mir innerhalb von 7 Tagen den Betrag von ???? für das einmalige Nutzungsrecht für den oben genannten Zweck plus 100% Aufschlag aufgrund des unterlassenen Bildquellennachweises (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91, Az. 210 6247/89) auf mein Konto (xxx) zu überweisen. Damit beträgt die Gesamtsumme ????.

Mit freundlichen Grüßen,
Melanie Jäger
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Alt 26.09.2011, 14:22   #7
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
Nun lasst doch mal die Kirche im Dorf,
lieber einige ich mich Gütlich und bekomme vielleicht ein Folgeauftrag, als ich klage meine Forderung ein und bin anschließend überall verschrien.

Gruß Wolfgang
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Alt 26.09.2011, 14:31   #8
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Ich würde auch nicht unbedingt schlußfolgern, dass das absichtlich und mit krimineller Energie gemacht wurde. Oft sind Veranstalter einfach unwissende Jugendliche, die das garnicht mal unbedingt in böser Absicht machen. Da im Internet fast alles kostenlos ist und jeder irgendwo Bilder "klaut und nutzt" denken die das ist normal.

Ich würde es auch auf die friedliche Art und Weise tun und denen mal die Rechtslage erklären. Danach würde ich es fair finden wenn er mir vom Mehrertrag den er durch mich hatte die Häfte abgibt. Hätte er also einfach ein anderes vergleichbares Bild nehmen können, dann halt nichts, ist mein Bild so grandios dass daher 10 Leute mehr kommen dann halt von deren Eintritt und Getränkekonsum die Hälfte. Dass dies schwer abzuschätzen ist ist klar Aber wir sind hier ja auch beim friedlich einigen und gegenseitigen Verständnis, da muss man niciht so genau rechnen

PS: Wenn der Veranstalter natürlich ein "großer" ist, der genau weiß was er tut dann würde ich evtl. auch gleich mit Kostenrechnung kommen...
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 14:49   #9
Yttrium

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Münster, bzw. ab und zu auch Lengerich (Westf.)
Beiträge: 1.932
Also nichts dagegen zu tun finde ich dann aber auch nicht OK. Es kann ja nicht sein, dass man nichtmal informiert wird. Und nicht umsonst gibt es feste Beträge, die man nehmen kann. Es sollte doch eig bei jedem angekommen sein, dass Urheberrechtsverletzungen teuer werden können

Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

LG, Melanie
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Yttrium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 14:50   #10
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
PS: Wenn der Veranstalter natürlich ein "großer" ist, der genau weiß was er tut dann würde ich evtl. auch gleich mit Kostenrechnung kommen...
Wenn dieses "Plakat" gemeint sein sollte, dann sieht mir das nicht nach "einem Großen" aus.
http://www.facebook.com/event.php?ei...7869492&ref=nf
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