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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 19.10.2018, 10:54   #541
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
(...)
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist einem damit ja nicht genommen. Wer keinen oder einen anderen Namen am Klingelbrett stehen haben möchte, kann das ja durchaus ändern oder ändern lassen.
Du beschreibst einen OPT-OUT - richtig wäre hingegen ein OPT-IN: Dritte müssen fragen, ob sie meine persönlichen Daten verarbeiten können - nicht andersherum. Denn dies würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ganz einfach untergraben. Ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail...

Mag die aktuelle Aktion der Vermieter auch hysterisch erscheinen, es zeigt, daß man es mit Datenschutz doch nicht so ernst nimmt und keine Überlegungen vorher anstellt...

Davon abgesehen, daß die Adresssammler aus abfotografierten "Briefkastenbatterien" relativ schnell eine Datenbank mit verkaufbaren persönlichen Informationen erstellen können - die technischen Möglichkeiten gibt es - und diese sind keinesfalls schwer zugänglich! Es hat schon einen guten Grund, warum andere Länder keine solchen öffentlichen "Namensverzeichnisse" haben...oft habe ich als Begründung von jenen Personen gehört: "Aus Sicherheitsgründen!"

Grüße, meshua
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Alt 19.10.2018, 11:19   #542
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von meshua Beitrag anzeigen
Davon abgesehen, daß die Adresssammler aus abfotografierten "Briefkastenbatterien" relativ schnell eine Datenbank mit verkaufbaren persönlichen Informationen erstellen können - die technischen Möglichkeiten gibt es - und diese sind keinesfalls schwer zugänglich!
mal abgesehen davon, dass diese Form der Erfassung und elektronischen Verarbeitung von Adressdaten wiederum der DSGVO unterliegt, ist diese Idee m.E. ziemlich absurd. Mit deutlich weniger Aufwand kannst Du die Adressdaten bei der Kommune oder den üblichen Adresshändler kaufen. Die Qualität der Daten, die Du dem Klingelschild entnehmen kannst, ist doch ärmlich. Da springt max. ein Vor- und ein Nachname raus, den Du noch um die Adresse anreichern musst. Keine Infos, wie viele Menschen im Haushalt leben, welcher Alters- oder Einkommensklasse sie angehören etc. pp.

Wir hatten hier mal einen User an Board, der den Adresshandel gewerblich betrieben hat. Er würde bei der Idee, Klingelbretter zur Datenerhebung zu photographieren, wahrscheinlich nur müde lächeln.


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 19.10.2018, 11:26   #543
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Danke für eure differenten Einschätzungen. Beschreibt das Problem ja recht deutlich: jeder tickt ein bisschen anders und die DSGVO läßt zu viel Spoelraum für persönliche Interpretation.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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Alt 19.10.2018, 22:11   #544
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.262
Das einzige was das abphotographieren von Klingelschildern bringt ist eine grobe Darstellung der ethnischen Zusammensetzung der Hausgemeinschaft und damit für pot. Kaufinteressenten möglicherweise relevant.

Alles andere ist m.E. komplett übertrieben.

Aber gut, nachdem die Bundesregierung in Bezug auf die DSGVO gar nichts unternommen hat diese auf Deutschland anzupassen oder mit dementsprechenden Verordnungen zu ergänzen (z.B. in gewissen Bereichen abzuschwächen).

Ich halte es schon für extrem fragwürdig, dass ich zB bei einem Interessenten der bei mir auf eine Insertion hin nach Unterlagen frägt und Informationen zu einem Artikel/Objekt/Produkt erwünscht um Zustimmung bitten muss seine Daten aufnehmen und speichern zu dürfen. Da es nun mal so ist darf jeder Interessent zuerst mal Widerufserklärung bestätigen, vorzeitigen Beginn der Tätigkeit mit Einschränkung des Widerrufsrechts bestätigen, Datenschutzerklärung bestätigen und erst dann bekommt er Informationen - nun denn das ist die Zukunft die wir offenbar so wünschen.
Zudem darf ich seine Daten teils aufgrund des Geldwäschegesetzes und der Vorgaben des Finanzamtes gar nicht löschen - zumindest erst nach einigen Jahren, da ich "nachweispflichtig" bin, ob der Kunde eventuell mit illegal erworbenen Mitteln etwas kaufen will....

So viel zum täglichen Irrsinn.
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Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 20.10.2018, 05:14   #545
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.914
Ach Steve,

die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen. Wo denkst du denn hin, ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 20.10.2018, 09:53   #546
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.262
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Ach Steve,

die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen. Wo denkst du denn hin, ein Tag hat nun mal nur 24 Stunden.

Gruß Wolfgang
"Zur Zeit" ah, wie lange war das nochmals 1,2 3, 5, 10 Jahre ?

Ich bin so froh nicht wählen zu müssen ! (ich darf hier nur Steuern zahlen).
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
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Alt 20.10.2018, 11:36   #547
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
die Regierenden sind zur Zeit so sehr mit sich selbst beschäftigt, da ist keine Zeit mehr, sich mit der DSGVO zu beschäftigen.
die Politik hat sich vor der Verabschiedung der DSGVO mit der DSGVO beschäftigt. Nachdem weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes in die europäische Richtlinie übernommen wurden, hatte Deutschland auch den geringsten Anpassungsbedarf.

Mein Eindruck ist nicht, dass sich nicht die Regierung mit der DSGVO nicht beschäftigt oder beschäftigt hat, sondern die, die mit personenbezogenen Daten hantieren. Die DSGVO gilt seit mittlerweile knapp 29 Monaten, Ende Mai ist die 2jährigeÜbergangsfrist geendet.

Wenn nun Vermieterverbände aufschreien, dann haben sie gleich zweimal ins Klo gegriffen: zum ersten haben sie viel zu lange die Themen Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz und Auswirkungen der DSGVO außer Acht gelassen, und zum zweiten hätten sie seit Ende Mai bei Verstößen gegen die DSGVO eine Selbstanzeige tätigen müssen.


Dat Ei
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Alt 20.10.2018, 12:06   #548
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.262
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin, moin,



die Politik hat sich vor der Verabschiedung der DSGVO mit der DSGVO beschäftigt. Nachdem weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes in die europäische Richtlinie übernommen wurden, hatte Deutschland auch den geringsten Anpassungsbedarf.

Mein Eindruck ist nicht, dass sich nicht die Regierung mit der DSGVO nicht beschäftigt oder beschäftigt hat, sondern die, die mit personenbezogenen Daten hantieren. Die DSGVO gilt seit mittlerweile knapp 29 Monaten, Ende Mai ist die 2jährigeÜbergangsfrist geendet.

Wenn nun Vermieterverbände aufschreien, dann haben sie gleich zweimal ins Klo gegriffen: zum ersten haben sie viel zu lange die Themen Datenschutz, Bundesdatenschutzgesetz und Auswirkungen der DSGVO außer Acht gelassen, und zum zweiten hätten sie seit Ende Mai bei Verstößen gegen die DSGVO eine Selbstanzeige tätigen müssen.


Dat Ei
Naja, beschäftigt und beschäftigt muss nicht das gleiche sein.


Absatz 2 dàccord - viel zu wenige beschäftig(t)en sich wirklich mit Datenschutz - mich eingeschlossen - das ist erst einmal sehr gut - aber man kann es auch übertreiben.
Manchmal habe ich die Vermutung es ist eine indirekte Subventionierung für Anwälte und ITler.

Andererseits darf das Finanzamt jederzeit meine Daten an die IHK weitergeben, bei der ich nie einen Mitgliedsantrag gestellt habe...


Die Klingelschildarie ist doch schnell erledigt - jedem Mieter ein Brieflein mit einem Nachtrag zum Mietvertrag (Einverständniserklärung Klingelschild) senden und alle die nicht reagieren ohne Klingelschild weiterleben lassen.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (20.10.2018 um 12:08 Uhr)
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2018, 12:25   #549
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.622
Moin Steve,

Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Manchmal habe ich die Vermutung es ist eine indirekte Subventionierung für Anwälte und ITler.
während zu viele Anwälte ausgebildet werden, gibt es seit Jahren zu wenige ITler. Für ITler gibt es wahrlich andere, spannendere Aufgaben, als die Umsetzung von DSGVO-Vorgaben. Der Datenschutz ist zudem erst in zweiter Linie ein IT-Problem. In erster Linie sind Geschäftsprozesse zu durchleuchten, zu strukturieren und oftmals erstmal zu definieren und zu dokumentieren. Es ist ja nicht so, dass die DSGVO die Erfassung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbietet, sie fordert nur, dass es gute Gründe dafür gibt, dass es klare Regeln für den Umgang bis hin zur Löschung der Daten gibt, dass ein adäquater Schutz für die Daten gegeben ist, und welche Rechte die Menschen haben, deren Daten verwendet werden.


Dat Ei
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Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2018, 01:14   #550
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.095
moin,
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
... ich zB bei einem Interessenten der bei mir auf eine Insertion hin nach Unterlagen frägt und Informationen zu einem Artikel/Objekt/Produkt erwünscht um Zustimmung bitten muss seine Daten aufnehmen und speichern zu dürfen. ...
warum?
Zitat:
Zitat von DSGVO Art.6 (1) b)
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
verschafft Dir eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, mehr brauchst Du nicht.

Mit einer Einwilligung stellst Du Dich unnötig schlechter als Du es ohne bist, denn die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und hat Vorrang(!), auch wenn so ein Widerruf wirkungslos ist, weil z.B. wegen der von Dir anzuwendenden Nachweispflichten gar nicht gelöscht werden darf. Eine Einwilligung braucht es nur für -böse formuliert- unnötige Verarbeitung personenbezogner Daten, zur Vertragserfüllung usw. braucht es keine Einwilligung (da ohne Adresse z.B. der Händler nicht liefern kann usw. usf...)

Auch über 40 Jahre nach Erlass des BDSG (wie Frank schon schrieb, die DSGVO basiert in weiten Teilen auf dem BDSG) kreisen jede Menge falscher Behauptungen.

@all: lest doch bitte erst den Text eines Gesetzes oder einer Verordnung oder eines Urteils, bevor darüber geschimpft wird. Es gibt schlechte Gesetze/Verordnungen/Urteile, aber die meisten sind durchaus vernünftig.

-thomas
__________________
gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister.
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