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06.04.2017, 14:20 | #11 |
Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 559
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Aber Gras auf einer Flugshow zu fotografieren ist erlaubt?
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06.04.2017, 14:29 | #12 | |
Themenersteller
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Steiermark (Ö)
Beiträge: 1.021
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Zitat:
Wenn ich auf meine letzte Anfrage an den Veranstalter auch wieder keine Auskunft kriege, lass ichs auf jeden Fall bleiben. Eine rechtlich verbindliche Auskunft habe ich von meinem Beitrag hier auch nicht erwartet. Ich dachte aber vielleicht hat sich jemand vor mir schon mal deswegen informiert, ist ja nicht gerade eine kleine Veranstaltung. Das Problem ist, dass ich von keiner offiziellen Stelle eine Antwort geschweige denn Infos kriege, außer dem anfangs erwähnten Telefonat, das aber eher unfreundlich verlaufen ist (nicht meinerseits) und ohne Ergebnis blieb. Geändert von Schnöppl (06.04.2017 um 14:32 Uhr) |
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06.04.2017, 14:34 | #13 |
Registriert seit: 08.09.2003
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Beiträge: 2.934
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Wenn du die Bilder nur für „redaktionelle Nutzung“ anbietest sollte das kein Problem darstellen, alles andere wäre ein Drahtseilakt der nicht vorhersehbare Folgen haben könnte für dich.
Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
06.04.2017, 15:55 | #14 |
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Beiträge: 511
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Ich denke das hier ist generell schwierig zu beantworten. Denn wahrscheinlich müsstest du auch das abgebildete Flugteam fragen.
Und bei der Airpower sind generell sehr viele involviert. z.B. Land Steiermark, Österreichisches Bundesheer/Verteidigungsministerium, Sponsoren, Flugteams etc. Und wie ha_ru schon schrieb, stand das bereits bei der Veranstaltung was erlaubt ist und was nicht. |
06.04.2017, 16:07 | #15 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
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Wer Fotos kommerziell nutzen will, sollte sich halt an die Spielregeln halten - und die bedeuten normalerweise ein Akkreditiv vom Veranstalter. Ansonsten einfach Finger weg bzw. Bilder fürs private Album.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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06.04.2017, 17:31 | #16 |
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Beiträge: 18.423
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Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben? Da ist nichts herumzuinterpretieren .
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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06.04.2017, 19:26 | #17 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Zitat:
Und selbst für diesen Zweck war das noch so wischiwaschi formuliert, daß da für Willkür und unangenehme Überraschungen beim Einlass genügend Spielraum geblieben wäre. Ist eine RX10M3 mit 600mm(KB)-Linse und 4K-Video "fernsehtauglich"? "Funktionsfähige Handys" sind ausdrücklich erlaubt, aber nicht funktionsfähige Handys (kaputt oder mit leerem Akku) fallen dann unter "Gegenstände aller Art, die geworfen werden können" und sind demnach verboten? Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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06.04.2017, 19:50 | #18 |
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Beiträge: 1.193
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Was ist, wenn der Fotograf gar nicht auf der Veranstaltung als Gast zugegen war, sondern die Flugzeuge beim Gassi gehen mit dem Hund zufällig vom Feldweg aus fotografiert hat, so wie man halt gelegentlich Flugzeuge am Himmel fotografiert?
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don't be evil & do the right thing |
08.04.2017, 09:25 | #19 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.940
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Das kann dir nur der Veranstalter frei geben und das auch nur schriftlich. Mündlich am Telefon hilft dir nix.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
11.04.2017, 08:09 | #20 |
Themenersteller
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Ort: Steiermark (Ö)
Beiträge: 1.021
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Danke Euch für die rege Beteiligung!
Endergebnis: Nachdem ich bis jetzt von keiner weiteren Anfrage, die ich an Veranstalter und Behörden gestellt habe, eine Rückmeldung geschweige denn eine brauchbare Info bekommen habe, lass ichs einfach bleiben. Dann solls halt nicht sein. Ich finde es nur schade, dass man heutzutage nicht mal mehr eine Absage zurück bekommt. LG Schnöppl |
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