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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Rechtliche Frage: Fotos von Flugshow kommerziell nutzen?
Antwort
 
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Alt 06.04.2017, 14:20   #11
Quirrlicht
 
 
Registriert seit: 16.01.2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 559
Zitat:
Zitat von Redeyeyimages Beitrag anzeigen
Dürfen wirst du es nicht da die Flugzeuge wie auch Menschen erkennbar sind.
Aber Gras auf einer Flugshow zu fotografieren ist erlaubt?
__________________
Quirrlicht ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.04.2017, 14:29   #12
Schnöppl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Steiermark (Ö)
Beiträge: 1.021
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Dann 1. lassen und 2. nicht hier fragen.
Rechtlich verbindlich wird Dir das niemand sagen können.
Es kann ja sein, dass einige Flugzeuge ok sind, aber bei einem eine besondere Situation vorliegt und Du dann ein Property Release brauchst.
Auch die Stockagentur kann das nicht einschätzen und schiebt im Zweifel Forderungen an Dich weiter.
Wenn ich schon unsicher bin, dann würde ich auf mein Bauchgefühl hören und es dann lieber lassen...
Ist alles genau was ich mir ja selber denke!
Wenn ich auf meine letzte Anfrage an den Veranstalter auch wieder keine Auskunft kriege, lass ichs auf jeden Fall bleiben.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft habe ich von meinem Beitrag hier auch nicht erwartet.
Ich dachte aber vielleicht hat sich jemand vor mir schon mal deswegen informiert,
ist ja nicht gerade eine kleine Veranstaltung.

Das Problem ist, dass ich von keiner offiziellen Stelle eine Antwort geschweige denn Infos kriege,
außer dem anfangs erwähnten Telefonat, das aber eher unfreundlich verlaufen ist (nicht meinerseits) und ohne Ergebnis blieb.

Geändert von Schnöppl (06.04.2017 um 14:32 Uhr)
Schnöppl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2017, 14:34   #13
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.934
Alpha SLT 99 II

Wenn du die Bilder nur für „redaktionelle Nutzung“ anbietest sollte das kein Problem darstellen, alles andere wäre ein Drahtseilakt der nicht vorhersehbare Folgen haben könnte für dich.

Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2017, 15:55   #14
Steve83AT
 
 
Registriert seit: 10.01.2014
Ort: Linz
Beiträge: 511
Ich denke das hier ist generell schwierig zu beantworten. Denn wahrscheinlich müsstest du auch das abgebildete Flugteam fragen.
Und bei der Airpower sind generell sehr viele involviert. z.B. Land Steiermark, Österreichisches Bundesheer/Verteidigungsministerium, Sponsoren, Flugteams etc.

Und wie ha_ru schon schrieb, stand das bereits bei der Veranstaltung was erlaubt ist und was nicht.
Steve83AT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2017, 16:07   #15
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
Wer Fotos kommerziell nutzen will, sollte sich halt an die Spielregeln halten - und die bedeuten normalerweise ein Akkreditiv vom Veranstalter. Ansonsten einfach Finger weg bzw. Bilder fürs private Album.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.04.2017, 17:31   #16
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Veranstaltungsordnung lesen:...
Zitat:
Zitat von Schnöppl Beitrag anzeigen
Eine rechtlich verbindliche Auskunft habe ich von meinem Beitrag hier auch nicht erwartet.
Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben? Da ist nichts herumzuinterpretieren .
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2017, 19:26   #17
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben?
Da geht es um verbotene und erlaubte Gegenstände auf dem Veranstaltungsgelände, nicht um Verwertungsrechte. Da die Veranstaltung inzwischen vorbei ist und der TO bzw. seine Kamera sich nicht mehr auf dem Gelände befinden, ist das also jetzt völlig irrelevant.

Und selbst für diesen Zweck war das noch so wischiwaschi formuliert, daß da für Willkür und unangenehme Überraschungen beim Einlass genügend Spielraum geblieben wäre. Ist eine RX10M3 mit 600mm(KB)-Linse und 4K-Video "fernsehtauglich"? "Funktionsfähige Handys" sind ausdrücklich erlaubt, aber nicht funktionsfähige Handys (kaputt oder mit leerem Akku) fallen dann unter "Gegenstände aller Art, die geworfen werden können" und sind demnach verboten?

Zitat:
Da ist nichts herumzuinterpretieren .
Ich möchte einmal eine Veranstaltungsordnung sehen, bei der das nicht so wäre.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2017, 19:50   #18
conradvassmann
 
 
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
Was ist, wenn der Fotograf gar nicht auf der Veranstaltung als Gast zugegen war, sondern die Flugzeuge beim Gassi gehen mit dem Hund zufällig vom Feldweg aus fotografiert hat, so wie man halt gelegentlich Flugzeuge am Himmel fotografiert?
__________________
don't be evil & do the right thing
conradvassmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2017, 09:25   #19
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.940
Das kann dir nur der Veranstalter frei geben und das auch nur schriftlich. Mündlich am Telefon hilft dir nix.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
Irmi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2017, 08:09   #20
Schnöppl

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Steiermark (Ö)
Beiträge: 1.021
Danke Euch für die rege Beteiligung!

Endergebnis:
Nachdem ich bis jetzt von keiner weiteren Anfrage, die ich an Veranstalter und Behörden gestellt habe,
eine Rückmeldung geschweige denn eine brauchbare Info bekommen habe, lass ichs einfach bleiben. Dann solls halt nicht sein.
Ich finde es nur schade, dass man heutzutage nicht mal mehr eine Absage zurück bekommt.

LG Schnöppl
Schnöppl ist offline   Mit Zitat antworten
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