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16.10.2018, 19:40 | #11 | |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.266
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Zitat:
Aber mal weg vom Mieter der geklagt hat, um seinen Namen nicht mehr an der Klingel zu sehen: Schau mal Klingelschilder in Paris an: Da gibts oft nur noch einen Ziffernblock und Du kannst das Appartment No 12 anwählen .... Die DSGVO kann da nichts dafür - nur der bescheuerte Hausverwalter, der glaubt ein Name allein (vielleicht noch ohne Vorname) sei bereits ein Verstoss gegen die DSGVO. Ich hätte einfach das eine Klingelschild abmontiert - basta.
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Gruß aus Bayern Steve Geändert von steve.hatton (16.10.2018 um 19:44 Uhr) |
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