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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Video mit α (alpha) » Copyright, Gema usw.
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Alt 20.11.2016, 20:48   #1
amarula2002
 
 
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: 53340 Meckenheim
Beiträge: 59
Copyright, Gema usw.

Hallo Videofilmer,

das Thema ist vielleicht schon durch, ich konnte aber hier noch nichts finden. Wenn's doch was hierzu gibt, vergesst das Folgende.

Copyright: Vor einem Videodreh erfrage ich von der Band ihr Einverständnis, das auch immer gegeben wird/wurde. Anschließend bekommt die Band i.d.R. das ungeschnittene Rohmaterial. So weit, so gut. Es sammelt sich im Laufe der Zeit einiges an, gutes und nicht ganz so gutes Material. Irgendwann drängt sich dann der Gedanke auf: mach ein "Best of ..." daraus. Gerade in Bonn, wo ein bekanntes Casino wegen Abbruch eines Gebäudekomplexes aufgegeben werden musste, stehe ich vor genau dieser Frage. Monatliches Filmmaterial von über einem Jahr hat sich angesammelt. Das würde sich hervorragend für einen Zusammenschnitt, sozusagen in memoriam an schöne Zeiten, eignen. Nun die Frage(n): unabhängig davon, ob das "Best of ..." kommerziell oder nichtkommerziell angelegt ist, müssen die verschiedenen Bands als Urheber/Performer der Musik hierzu ihre Zustimmung geben? Sind sie automatisch an einer wie immer gearteten Verwertung (s.o.) beteiligt/zu beteiligen. Ist eine vorherige Zustimmung zur Veröffentlichung notwendig? Ein Clubleiter, den ich hierauf ansprach, meinte, sobald in seinem Club gespielt würde, könne er über die Leistung frei verfügen. Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Die Musiker geben ja ihre Aufführungs-/Urheberrechte nicht an der Garderobe ab. Oder sind diese mit deren Bezahlung abgegolten? Wenn ja, wäre ja der Clubinhaber der Rechteträger, mit dem sich zu einigen wäre.

Gema: Unter der Voraussetzung, dass obiges Copyright-Thema gelöst ist: was ist mit der Gema. Bands pflegen ja auch zu covern, und das kann heißen, dass die Gema ihr Händchen aufhält. Bestimmt bei covernden Musikern und noch bestehenden Urheberrechten. Was ist mit Reproduktionen ihrer diesbezüglichen Aufführungen, also auf CDs/DVDs? Würde nochmal kassiert? Wie soll denn sowas ablaufen?

Ihr seht: Fragen über Fragen, zumindest für mich. Kennt Ihr Euch da besser aus?

Viele Grüße

Ullrich
amarula2002 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2016, 23:01   #2
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.266
Vielleicht sollte man sich angewöhnen eine weniger tendenziöse Terminologie zu verwenden: Statt "kassieren" einen Beitrag "an die Urheber abgeben" , wäre eine Möglichkeit.

Bei öffentlicher Aufführung ist Gema zu bezahlen, egal ob Eigenmaterial der Musiker oder "gecovert", sprich Kompositionen Dritter. (Leider auch wenn man nur die unveröffentlichen Songs einer anderen Kellerband wiedergibt...)

Mal so am Rande : Jemand komponiert ein Stück, ein anderer führt es auf und erhält eine Gage, ein Dritter filmt das, bannt es auf CD oder führt es vor und erhält hierfür auch Geld - was spricht dagegen, dass der Urheber(Komponist) einen Teil davon erhält ?

Sind die gefilmten Musiker in der Gema Mitgleid und das Konzert/ die Vorführung ist ordentlich angemeldet, so erhalten Sie eben aus diesen Gema-Beiträgen ihren Anteil, wenngleich dessen Höhe /Anteil der geforderten Gesamtgebühr schon diskutabel ist.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (20.11.2016 um 23:04 Uhr)
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2016, 23:05   #3
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.847
Das ist eine Dose mit Würmern

Kommt ganz darauf an, wen du da aufgenommen hast. Bei den Veranstaltungen, auf denen ich verkehre, freuen sich die Bands normalerweise, wenn sie Fotos oder sogar einen Konzertmitschnitt kriegen und dafür kein Kamerateam bezahlen mussten. Kommerzielle Bands sind da sicher zickiger.

Daneben kommt es auf den Vertrag zwischen Band, Location und Veranstalter an. Wenn darin ausdrücklich auch die Rechte an Ton- und Bildaufzeichnungen enthalten sind, ist das mit dem Honorar bzw. der Saalmiete abgegolten und der Veranstalter ist dein Ansprechpartner. Ansonsten hast du die Bands, den Veranstalter und evtl. den Inhaber der Location (falls nicht mit dem Veranstalter identisch) auf der Liste.

Die GEMA als Verwertungsgesellschaft vertritt die Rechte der Urheber (Komponisten und Texter), nicht die Rechte der Interpreten. Bei Rockmusik sind die Bands zwar in der Regel beides in Personalunion, aber wenn sie Coverversionen oder z.B. alte Jazz-Standards im Programm haben, eben nicht.

Sofern die Bands nur eigene Stücke spielen und weder Mitglied bei der GEMA noch bei einer gleichgestellten ausländischen Gesellschaft sind, ist die GEMA raus. Schlimmstenfalls schickt sie dir auf Verdacht eine Rechnung, und du musst ihnen dann eine genaue Liste der aufgenommenen Titel mit den jeweiligen Komponisten und Textern vorlegen. Wenn sie die nicht in ihrer Datenbank finden, sind sie normalerweise zufrieden. Höchstens bei Namensgleichheiten müsstest du dann eventuell nochmal darlegen, daß der Frank Müller auf deiner Liste nicht das GEMA-Mitglied Frank Müller ist, z.B. anhand des Geburtsdatums. Dasselbe wird dir auch passieren, wenn du davon CDs / DVDs pressen lassen willst. Die meisten Presswerke wollen dafür eine ordnungsgemäße GEMA-Anmeldung sehen – auch wenn das Ergebnis der Anmeldung ist, daß keine Gebühren anfallen.

Wenn du aber GEMA-pflichtiges Material dabei hast, wird es komplizierter. Da würde ich ganz beherzt bei der GEMA anrufen und nachfragen, falls sich hier keiner findet, der sich mit den aktuellen Gebührensätzen auskennt.
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2016, 23:11   #4
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.266
EIn CD Presswerk hat die Gema Gebühren meist gelistet - zumindest war es zu meiner Zeit (80iger Jahre) bei den Plattenpresswerken so, dass im Preis die Gemabeträge gleich dabei waren.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2016, 23:26   #5
subjektiv
 
 
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 1.752
Allerdings würde ich mich bei Anfragen nicht auf mündliche Zusicherungen verlassen.
Den Fehler hat ein Bekannter von mir mal gemacht. Der hatte mit unterschiedlichen Musikern CDs mit eigenen Stücke aufgenommen. Da er selbst der Urheber war, hatte er bei der GEMA die mündliche Aussage bekommen, er müsse dann nichts abführen und später (abzüglich Bearbeitung...) wieder was bekommen.

Nach ein paar Jahren kamen da ein paar Produktionen zusammen. Dann meldete sich die GEMA wieder. Er hätte über 10000 DM nachzahlen müssen, die er aber schlicht nicht hatte. Also mußte er die Restbestände vernichten lassen und eine entsprechende Bescheinigung bei der GEMA vorlegen. Hier hätte er schon dafür mehrere tausend Mark bezahlen müssen. Also hat er das in seiner Heimat Italien erledigen lassen. Selber machen geht nicht, weil dann die Bescheinigung fehlt...
subjektiv ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.11.2016, 23:58   #6
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
Zitat:
Zitat von subjektiv Beitrag anzeigen
..Da er selbst der Urheber war, ..
Deshalb melden sehr viele Urheber ihre Werke gar nicht erst an.
Dann ist die GEMA komplett aussen vor.

Einmal einen Titel angemeldet, darf man für jeden eigenen öffentlichen Vortrag und jeden Tonträger löhnen.

Rechnen tiut sich das idR. erst, wenn die Titel im Rundfunk gespielt werden, von umsatzstarken Interpreten gecovert werden oder z.B. als Filmmusik Verwendung finden.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2016, 00:07   #7
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.847
Zitat:
Zitat von subjektiv Beitrag anzeigen
Nach ein paar Jahren kamen da ein paar Produktionen zusammen. Dann meldete sich die GEMA wieder. Er hätte über 10000 DM nachzahlen müssen, die er aber schlicht nicht hatte.
Das war dann wohl ein Missverständnis bzw. Kommunikationsproblem. Als GEMA-Mitglied muss man immer erst mal in Vorleistung gehen. Es gibt beim Eigenrepertoire lediglich einen vergünstigten Tarif für Kleinauflagen von maximal 500 Exemplaren, die nicht in den Verkauf gehen (z.B. Promo-CDs). Bei einer Nachforderung in fünfstelliger Höhe dürfte das aber schon eine Auflage von mehreren 1000 Stück gewesen sein.

Ich fürchte allerdings, daß auch eine schriftliche Auskunft im Falle eines Irrtums nicht vor einer Nachforderung schützt, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Deshalb melden sehr viele Urheber ihre Werke gar nicht erst an.
Dann ist die GEMA komplett aussen vor.
Als GEMA-Mitglied muss man seine Werke anmelden. Sobald du Mitglied in dem Laden wirst, haben sie das Exklusivrecht.

Die einzige Alternative ist, gar nicht erst in die GEMA einzutreten bzw. schnell wieder auszutreten (dann kriegst du allerdings auch keine Kohle mehr für die bereits angemeldeten Werke).
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2016, 20:37   #8
amarula2002

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.07.2009
Ort: 53340 Meckenheim
Beiträge: 59
Dank an alle für ihre Antworten. Ich bin noch am Sortieren und Auswerten. Still confused, but on a higher level.

Ullrich
amarula2002 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2016, 21:11   #9
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
Ich habe da einen ganz einfachen "Trick": ich bin nur Kameramann und gebe die Videodateien entweder an den Veranstalter oder die Interpreten. Dadurch erübrigt sich jeder Gedanke an Rechte. Ich publiziere die Videos nicht!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2016, 06:23   #10
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Ich habe da einen ganz einfachen "Trick"...
Konfliktvermeidung und Konfliktlösung sind zwei verschiedene Sachen.
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Gruss aus Berlin, Volker
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