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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Wer sich gern mal aufregen möchte
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Alt 13.10.2010, 13:44   #1
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.047
Wer sich gern mal aufregen möchte

... schaut einfach mal das kleine Filmchen hier, die ersten Sekunden sind leider Werbung vor dem Beitrag.

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Vi...e-1098285.html

Eine Diskussion dazu ist nicht von Nöten ...
__________________
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.10.2010, 14:56   #2
kamoebi
 
 
Registriert seit: 20.04.2010
Ort: ein Sachse in Berlin
Beiträge: 242
Hammerhart
kamoebi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 15:04   #3
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Das ist doch nix neues , erst kürzlich sah ich im TV einen Beitrag wo genau das gleiche mit Sky Kunden gemacht wird . Die Leute kündigen und kündigen , aber Sky reagiert nur mit neuen Abrechnungen und Mahnungen .
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 15:19   #4
christkind7
 
 
Registriert seit: 09.07.2009
Ort: Rheinhessen
Beiträge: 1.203
Mir fehlen die Worte
Wieder ein Grund mehr weshalb mir kein Pay TV ins Haus kommt.
Gruß
Jürgen
christkind7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 15:22   #5
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 33.968
Ich finde es halt ziemlich dreist, dass ein offensichtlich fauler Richter anscheinend keine Kenntnis vom Einschreiben UND der Antwort (die ja existiert und in der klar hervor geht, dass die Kündigung bestätigt wurde) nehmen möchte. Dazu noch die Revision, die er erlaubt hat...

Gottohgott.

Mal abgesehen von den wirklich miesen Machenschaften von Premiere. Wie verzweifelt muss man sein, solche Wege zu beschreiten...
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.10.2010, 16:23   #6
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.783
Hallo

Es gibt eine Reihe Umgereimtheiten bei hiesigen Rechtsangelegenheiten, dieses hier ist wieder eine besonders ärgerliche.
Der Richter im vorliegenden Fall hat das einfache Schreiben nicht als ausreichenden Beweis gewürdigt und darauf bauend geurteilt.
Mir ist in diesem Jahr fogendes widerfahren.
Ein Frau hatte behauptet, ich hätte bei Ausführung von Arbeiten ihr Auto beschädigt.
Keine Zeugen, keine Beweise - nur die Behauptung. Das Ganze zog sich fast 2 Jahre hin, bis im Juni diesen Jahres vor der zweiten Verhandlung nach einem deutlichen Hinweis der Richterin die Klage zurück gezogen wurde.
Nun hatte ich Anspruch auf Erstattung meiner Aufwendungen. Nach zwei Anträgen!
Damit ich beweisen konnte, dass alle meine Schreiben pünktlich beim Gericht eingingen, hatte ich stets Einschreiben mit Rückschein verwendet.
Das Gericht hatte auch alle seine Schreiben an mich so versendet.
Als ich die Kosten für die Einschreiben geltend machen wollte, hat der Rechtpfleger zweimal meine Forderungen abgelehnt, mit der Begründung, es hätten einfache Briefe ausgereicht. Ich war sprachlos.
Da das Gericht nur Einschreiben verschickt, wäre das nach der Logik nicht erforderlich, sondern stellt eine gewaltige Verschwendung von Steuermitteln dar.

Detailfotos, die ich nach wiederholten Vorwürfen der Klägerin vom Autoschaden gemacht habe und auf die sich die Richterin in einem Schreiben an den Rechtsanwalt der Klägerin bezog, wurde ebenfalls als unnötig bezeichnet und eine Erstattung durch den Rechtspfleger ausgeschlossen.

Ich war über den Abschluss der Angelegenheit froh und habe das halt hingenommen.
Als gerecht und sachlich begründet, kann ich alles beiden Sachen nicht ansehen.

Ich könnte weiter machen, aber höre lieber auf. Erst letzten Freitag hat eine Richterin ein Verfahren eingestellt, wo das Ordnungsamt mal wieder selbstherrlich Bussgelder verhängt hat, die reine Willkür darstellten und ich eben keine Lust hatte das zu bezahlen.

Es grüßt Matthias
fallobst ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2010, 16:38   #7
MattiHH
 
 
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 144
Da muss das Höschen ja verdammt eng sitzen bei Premiere / Sky wenn sie sowas nötig haben und das auch noch augenscheinlich mit System.

Ich will nicht wissen wie hoch die Dunkelziffer der Geprellten ist.
Das heißt "Kunden" die gekündigt haben, vllt. nicht mal mit Einschreiben und es einfach hinnehmen das sie noch länger im "Genuss" von Premiere sind weil durch wundersame Art und Weise die Kündigung verschwunden ist und sie sich nicht wehren.
__________________
Gruß aus Hamburg
Matthias

Auch hier zu finden
MattiHH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2010, 12:24   #8
kamoebi
 
 
Registriert seit: 20.04.2010
Ort: ein Sachse in Berlin
Beiträge: 242
Die stehen mit dem Rücken an der Wand.
Es klappt verdammt nochmal einfach nicht, den doofen Deutschen ihren Schund privat aufs Auge zu drücken. Leider ist der Bildungsstand der Deutschen noch zu hoch, im Vergleich zu den Vereinigten Staaten, aber, nur noch, die Tendenz ist stark fallend. Beweis, u.a. sieh Buch "Generation Doof". Und die Eigenen Erfahrungen
kamoebi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2010, 12:47   #9
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 41352
Beiträge: 2.304
Zitat:
Zitat von kamoebi Beitrag anzeigen
Die stehen mit dem Rücken an der Wand.
Es klappt verdammt nochmal einfach nicht, den doofen Deutschen ihren Schund privat aufs Auge zu drücken.
Eigentlich kann man sagen, dass das System der Amis (Alliierten)* das sie hier etabliert haben mit den Öffentlich-Rechtlichen, einfach zu gut funktioniert :-p
In Kombination mit privatem Free-TV braucht man einfach nix anderes (außer evtl. Fußball Live einige).

Aber der Bericht: Der Kunde sagt so cool immer wieder "...wir haben ja alles richtig gemacht"...

* Nach Vorbild der BBC:
Zitat:
In Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der Demokratisierung von den West-Alliierten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach britischem Vorbild (BBC) unter der Leitung von Hugh Greene eingeführt. Die Sender sind als gebührenfinanzierte Körperschaften (bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts) gegründet.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96f...icher_Rundfunk
__________________
Gruß
christophe

Portfolio
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2010, 13:37   #10
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.176
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Als ich die Kosten für die Einschreiben geltend machen wollte, hat der Rechtpfleger zweimal meine Forderungen abgelehnt, mit der Begründung, es hätten einfache Briefe ausgereicht. Ich war sprachlos.
Da das Gericht nur Einschreiben verschickt, wäre das nach der Logik nicht erforderlich, sondern stellt eine gewaltige Verschwendung von Steuermitteln dar.
Du hast nur Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (§ 91 I 1 ZPO). Einfache Schreiben, die pünktlich bei Gericht eingehen, reichen dazu locker aus. Du musst grundsätzlich nicht den Eingang deiner Schreiben genau nachweisen können. Rechtzeitig zu handeln reicht in 99% aller Fälle (wenn nicht die Post tatsächlich mal verloren geht) aus, da das Gericht nicht bemüht ist, dich in eine Falle zu locken, sondern neutral über Ansprüche zu entscheiden. Es ist überspitzt gesagt nicht nötig, dass Du deine Schreiben von einem Notar persönlich bei Gericht abliefern lässt, damit keinerlei Zweifel am pünktlichen Eingang bestehen können. Wenn Du diese Sicherheit für Dich gerne hättest, steht Dir auch das frei, aber erstattungsfähig sind diese Kosten nicht.

Das Gericht verschickt normalerweise auch nicht alle Schreiben als Einschreiben. Allenfalls die, die eine Frist auslösen, nach deren Ablauf Dir Rechtsnachteile drohen, wenn Du sie nicht einhälst. Also salopp gesagt die Schreiben, deren Eingangsdatum beim Adressaten nachgewiesen werden muss, weil es wichtig ist.

Im übrigen ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein schon die "Sparfuchsvariante" der früher ausschließlich üblichen Zustellung durch die Post oder den Gerichtsvollzieher.
Von Steuergeldverschwendung kann also im Regelfall nicht die Rede sein.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
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