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12.10.2010, 10:04 | #1 |
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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Rechtliche Frage
Für ein Kalenderprojekt möchte ich Fotos von/mit einem Gebäude machen - eine alte Wassermühle. In der Regel handhabe ich die Sache mit den Eigentümern recht pragmatisch. Ich rufe an, erkläre worum es geht, mache einen Termin und tauche dann mit Ausrüstung, Model und Eigentümer-Releas am Set auf. Das klapp auch immer bestens.
Nur diesmal nicht: Ich traf die Mieterin an, die es kategorisch ablehnte, dass auf ihrem Grundstück (oder davon) Bilder gemacht werden. Die gute Frau ist total ausgetickt und hat uns buchstäblich vom Hof gejagt! Ich erfuhr später, dass sie gerade aus dem Haus auszog - wohl auch nicht ganz freiwillig. Der Besitzer hat das Gelände und Gebäude nun an jemand anderen auf 25 Jahre verpachtet, welcher mich auch gern die Fotos würde machen lassen. Dumm nur, dass die - sagen wir's wie es ist: Zicke - dem Besitzer ihrerseits eingeredet hat, ich hätte dort womöglich schlimme Dinge vor (was nicht so ist) und der Besitzer will nun seinerseits nicht, dass seine Mühle abgelichtet wird. Ich komme mir vor wie in Schilda, denn aus dieser Richtung hatte ich echt keinen Schuss erwartet. Meine Frage ist nun: Reichen die Rechte des Pächters aus, um mir das Fotografieren zu gestatten? Der Kalender ist in 3 Jahren vergessen. Ich brauche also kaum Rechte, die länger als die 25 Jahre Pacht des aktuellen Pächters reichen. |
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12.10.2010, 10:16 | #2 |
Registriert seit: 14.03.2010
Ort: Biel/Bienne
Beiträge: 258
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Da die Mühle rechtlich gesehen immer noch dem Besitzer gehört und nicht dem Pächter, dürfte das Einverständnis des Besitzers notwendig sein, wenn du die Mühle als Ganzes (eindeutig erkennbar) für den Kalender ablichten willst. Etwas anders dürfte es aussehen, wenn du die Innenräume der Mühle benutzen willst. Dort würde wohl das Einverständnis des Pächters reichen, da er das Nutzungsrecht hat.
Wenn du Diskussionen aus dem Weg gehen willst, wäre es wohl einfacher wenn du entweder den Besitzer überzeugst, dass du weder moralisch noch rechtlich Verwerfliches vorhast (was ich einfach mal voraussetze, wobei die Moralvorstellung von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein könnnen...) oder dir eine andere Mühle suchst. |
12.10.2010, 10:23 | #3 | |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.568
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Zitat:
Warum haben dann wohl Mieter auch die Möglichkeit, den Fotos von Google Street View zu widersprechen? Aber sofern hier nicht Rechtsanwälte angemeldet sind, ist das wohl auch nur alles wieder ein Gestochere im Nebel. Ich weiß nicht, ob dir mit zig verschiedenen Ansichten, die hier wahrscheinlich noch kund getan werden, wirklich geholfen ist
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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12.10.2010, 10:26 | #4 |
Themenersteller
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Beiträge: 789
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Ich habe mir überlegt, dass ich die Fotos einfach mache und dem Besitzer dann mit den ausgewählten Motiven zu überzeugen versuche. Wenn er dennoch ablehnt, kann ich die Fotos eben nicht verwenden - falls doch, kann er seine Einwilligung auch nachträglich geben, oder?
Eine "andere Mühle" ... vor 500 Jahren wäre ich 5 Meilen weiter Flussabwärts gegangen. Heute sind solche Mühlen dünn gesät. |
12.10.2010, 10:27 | #5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
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Zitat:
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12.10.2010, 10:39 | #6 |
Registriert seit: 11.12.2006
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Beiträge: 11.249
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Naja ... wie sieht es da mit der "Panorafreiheit" aus ... oder wie das heisst.
Ich schreib vorweg das ich mich nicht wirklich auskenne und mein Wissen nur hier und da in nicht wirklich 100% sicheren Quellen angelesen ist. Wenn du an einem öffendlichen Ort stehst kannst du doch fotografieren und veröffendlichen was du willst. (nicht zu wörtlich nehmen ^^) So wie ich dich verstanden habe soll die Mühle nur Hintergrund sein. Du stehst also nicht auf dem eigendlichen Grundstück? Dann solltest du nochnichtmal die Erlaubniss von irgendjemandem brauchen. (Model usw natürlich) Der Besitzer besitzt das Haus ja nur. Hat also kein recht an irgendwelchen Kreativen elementen des Hauses, die ein Künstler entworfen haben könnte. Der "Künstler" der die Mühle gebaut oder entworfen hat ist bestimmt auch schon nichtmehr ... der Pächter oder Mieter hat mit der außenfassade nichts zu schaffen. Der darf nur verbieten das du rein gehst, weil er da Hausrecht hat. (Google Streat maps ist da etwas anderes glaube ich, weil ein schlauer einbrecher von zuhaus erkunden kann wo "ungesicherte" eingangsmöglichkeiten in ein Haus sind usw.) Also ich sehe kein Problem damit solange du wirklich auf öffendlichem Gelände stehst. Geändert von Shooty (12.10.2010 um 10:42 Uhr) |
12.10.2010, 10:58 | #7 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.176
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Zitat:
Ich denke, dass der Eigentümer (nicht Besitzer, Besitzer ist im Zweifel der Pächter/Mieter) der Mühle schon der Ansprechpartner ist. Nicht der /Pächter/Mieter. Dass möglicherweise beide zustimmen müssen kann eventuell sein, glaub ich aber nicht, solange nicht der Mieter auf dem Foto zu sehen ist. |
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12.10.2010, 11:00 | #8 |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.274
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So weit ich weiß, darf man Gebäude photographieren, so lange man keine Hilfsmittel nutzt und z.B. mit einer Leiter in den Garten oder Innenhof hineinphotographiert - hier greifen dann die Persönlichkeitsrechte.
Allerdings irritiert ich hierbei, dass noch niemand diesen Einwand "Hilfsmittel" gegen Googl nutzt, denn eine Kamera auf dem Autodach ist dort wohl nur mit Hilsmittel Auto- Plus Stativaufbau. Sprich hier mag sich die Gesetzgebung geändert haben oder - wahrscheinlicher - Lücken aufweisen. Ich wpürde mal ein paar Tage arten, denn sicher gibt es Juristen hier, die sich damit evtl. schon mal beschäftigt haben, allerdings sicher nicht vormittags am Rechner sitzen um SUF-Threads zu bearbeiten.... Generell denke ich sind die Rechte beider zu wahren: Die des Eigentümers und die des Besitzers, der mit seinem Miet-/Pachtvertrag das Objekt in Besitz nimmt. |
12.10.2010, 11:07 | #9 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.047
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Hallo,
... da hier im SUF ganz sicher keine Rechtsberatung stattfindet sind das alles nur Meinungen anderer User. Und frage mal 3 Leute - Du bekommst 5 Meinungen Und da der Deutsche doch recht streitsüchtig ist, vor allem vor Gericht, geht meiner bescheidenen Meinung eh kein Weg an einem Einverständnis des Eigentümers/Pächters vorbei ... Gruß André
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
12.10.2010, 11:12 | #10 | |
Registriert seit: 26.02.2007
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Zitat:
Die benutzen ja das Dachstativ nicht um die Häuser besser sehen zu können, sondern um die Bilder möglichst einfach in den Kasten zu kriegen. |
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