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01.02.2007, 15:35 | #1 | |
Registriert seit: 06.10.2004
Ort: Norderstedt bei Hamburg
Beiträge: 3.323
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ebay-Erlebnis
Wir haben bei einem ebay-Händler ein Netzteil für einen PC bestellt.
Vorkasse natürlich. Nach 4 ! Wochen kam dieses Teil nun endlich, obwohl beim Kauf 33 von 50 verfügbar gewesen sein sollen. Dann die Überraschung beim Auspacken. Beulen, Schrammen, ein Aufkleber löst sich schon ab, ein anderer ist beschädigt und der Kabelbaum ist mit einem kleinen Stückchen weißen Draht gebunden. Und das, obwohl das Gerät neu sein soll. Da uns die lange Lieferzeit schon verärgert hat und nun dieses verbeulte Gerät gekommen ist, haben wir den Händler angeschrieben und mitgeteilt, dass wir die Ware zurücksenden und umgehend das Geld wieder haben möchten. Vorsorglich haben wir von den Beschädigungen auch Fotos gemacht. Heute kam die Antwortmail und die haut dem Faß den Boden raus. Ich darf mal zitieren: Zitat:
Wie hoch würden diese Herrschaften diese Gebühr wohl ansetzen? 150 Euro? Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? |
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01.02.2007, 15:53 | #2 |
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Ort: Süden
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Hallo Funny,
lass dir keinen Bären aufbinden. Beim Fernkauf von Neuware über einen gewerblichen Händler steht es dir immer frei, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Ab einem Warenwert von 40 Euro dürfen dir dadurch keinerlei Kosten entstehen - nicht einmal für die Rücksendung. Man muss dir also den Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten. Selbstverständlich darfst du die übersandte Ware testen. Im gerichtlichen Streitfalle aber nur in dem Umfang, wie er dir üblicherweise auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Wichtig ist aber, dass du den Rücktritt nach dem Fernabsatzrecht auch deutlich artikulierst, am besten immer schriftlich und per Einschreiben.
__________________
Grüße Falk |
01.02.2007, 15:57 | #3 |
Themenersteller
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Und unter 40 Euro?
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01.02.2007, 15:58 | #4 |
Registriert seit: 21.07.2006
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Beiträge: 761
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Unter 40 Euro dürfen sie dir die Versandkosten aufbrummen. Der Rest bleibt gleich.
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Grüße Falk |
01.02.2007, 15:59 | #5 | |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.492
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Zitat:
EDIT: Aber nur, wenn dies vorher so vereinbart wurde! |
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01.02.2007, 16:05 | #6 |
Themenersteller
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Danke, soweit ist das dann schon mal klar.
Und diese ominöse Testgebühr? Gibts da irgendeine Grundlage für? |
01.02.2007, 16:12 | #7 |
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Nein - ist ein Versuch Dich einzuschüchtern. Bei der Rücksendung Bezug auf siehe oben nehmen und bestimmt auftreten.
Fertig! Du solltest das Geschäftsgebahren unbedingt e-bay melden. |
01.02.2007, 16:29 | #8 |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.492
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Nachtrag zu den Rücksendekosten bei Beträgen unter 40 Euro:
Dass der Käufer die Kosten für die Rücksendung tragen muss, gilt nur dann, wenn dies vor dem Kauf vom Verkäufer so festgelegt wurde. |
01.02.2007, 16:39 | #9 |
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Ich will keine schlechte Stimmung verbreiten, aber das hört sich leider schon wieder verdammt nach einer C't "Vorsicht Kunde"-Ausgabe an...
Viel Glück, ich könnte mir gut vorstellen, der Verkäufer behauptet ein neues unangetastetes verschickt zu haben... Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de |
01.02.2007, 16:44 | #10 | |
Themenersteller
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Zitat:
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