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18.12.2004, 12:29 | #11 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.946
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Zitat:
Das muß jetzt halt jeder mit sich selbst ausmachen, was ihm besser gefällt. Natürlich schaufeln wir uns und dem Einzelhandel ein Grab!
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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18.12.2004, 15:35 | #12 |
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Hamm / NRW
Beiträge: 181
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also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt. In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert. Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM. Gruß Andreas |
18.12.2004, 18:32 | #13 | |
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
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Zitat:
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an alle möglichen und unmöglichen Bedingungen geknüpft sein sein. Sich darauf im Notfall verlassen zu müssen, bedeutet Nervenkitzel pur. Wenn der Hersteller deinen Garantiefall mit dem Argument "Fallschaden" abbügelt, was machst du dann? |
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18.12.2004, 18:46 | #14 | |
Registriert seit: 08.09.2003
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Zitat:
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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18.12.2004, 20:35 | #15 |
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Hamm / NRW
Beiträge: 181
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Ich möchte nochmal betonen:
Die gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht ist keine Garantie. Zugegeben oft ist die vom Hersteller gewährte Garantie auch nicht mehr wert. (es gilt das Kleingedruckte) und daran muß sich der Hersteller aber auch halten! Also meistens mehr als nur die bloße gesetzliche Gewährleistugspflicht. Wenn die Letzte greift muß der Händler nur reparieren, oder ersätzen wenn der Käufer(OK, nach 6 Monaten) ihm nachweist der Schaden ist durch einen Fehler enstanden, der vor dem Kauf da war, sprich bei der Herstellung. der Händler darf aber auch mehr, wenn man ihm schöne Augen macht , oder auf die Nerven geht . LG Andreas |
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