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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Garantie: Was nun? 1 oder 2 Jahr(e)?
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Alt 18.12.2004, 12:29   #11
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.946
Zitat:
Zitat von agm
Zitat:
Zitat von PeterHadTrapp
...Das ist für viele der Grund beim niedergelassenen Händler zu kaufen, auch wenn es ein bisschen mehr kostet, denn da kann man davon ausgehen, dass der auch nach einem Jahr noch da ist.
....
...hm, bei mir in der Umgebung sind fast alle verschwunden, und die noch da sind geben kein 14-Tägigiges Rückgaberecht.

1 Jahr Garantie ist besser als gar keine.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich Gewährleisung vor. Daß zwar 2 Jahre, heißt aber: nur Fehler die auf die Herstellung zurückzuführen sind oder vor dem Kauf da waren, müssen vom Händler beseitigt werden.
Gruß
Andreas
War auf der Suche nach ner richtig guten Videokamera. Habe mich für einen Panasonic Camcorder entschieden, Preis im örtlichen Fachhandel wie die Preisempfehlung des Hersteller, 1999 Euro. Nach Aussage des nicht kleinen Fachhandels mußte die Ware bestellt werden, da solch hochpreisige Dinge nicht laufen. Es ist ja auch kein Wunder, denn ich habe die Kamera jetzt für 1360 Euro im Internet gekauft. Das sind immerhin 639 Euro Unterschied, die man dann auch mal in eine evtl. anfallende Reparatur stecken kann, die nicht unter die Garantie bzw. Gewährleistung fällt, falls der Händler mal den Bach runter gegangen seinsollte. Was natürlich dem örtlichen Fachhandel bei den Preisen, die er bietet auch passieren könnte. Wenn ich also Pech hätte, hätte ich bei ihm den hohen Preis bezahlt und die evtl. anfallenden Reparaturkosten zusätzlich.
Das muß jetzt halt jeder mit sich selbst ausmachen, was ihm besser gefällt.
Natürlich schaufeln wir uns und dem Einzelhandel ein Grab!
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
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Alt 18.12.2004, 15:35   #12
agm
 
 
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Hamm / NRW
Beiträge: 181
also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas
agm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 18:32   #13
Peanuts
 
 
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
Zitat:
Zitat von agm
also im meinen augen ist die gesetzliche gewährleistung, die in unserem fal im zweiten Jahr greifen würde, - humbuk.
Denn, fehler die vor dem kauf da wahren, im ersten Jahr nicht zu entdecken, hieße ja das gerät wird nicht, oder nur teilweise genutzt.
In meinem fal, habe ich die A2 in dem ersten halben jahr in allen erdenklichen situationen, mit allen erdenklichen funktionen ausprobiert.
Wenn im zweiten jahr nun ein fehler auftritt, wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren. Da bleibt nur noch die hoffnung auf kulanz seiens KM.
Gruß
Andreas
Vor 2002 betrug die Gewährleistungspflicht 6 Monate und die Beweislast lag von Anfang an beim Käufer. Was ist besser?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an alle möglichen und unmöglichen Bedingungen geknüpft sein sein. Sich darauf im Notfall verlassen zu müssen, bedeutet Nervenkitzel pur.

Wenn der Hersteller deinen Garantiefall mit dem Argument "Fallschaden" abbügelt, was machst du dann?
Peanuts ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 18:46   #14
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von agm
wird es wohl nahezu unmöglich sein ihn, auf vor dem Kauf zu datieren.
Risse im Gehäuse, abgefallene Schalter, Wackelkontakte, abgefackelte Kondensatoren...alles normale Gewährleistungsfälle, die beim normalen Gebrauch der Kamera auch durchsetzbar sind.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2004, 20:35   #15
agm
 
 
Registriert seit: 21.08.2004
Ort: Hamm / NRW
Beiträge: 181
Ich möchte nochmal betonen:
Die gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht ist keine Garantie.
Zugegeben oft ist die vom Hersteller gewährte Garantie auch nicht mehr wert. (es gilt das Kleingedruckte) und daran muß sich der Hersteller aber auch halten! Also meistens mehr als nur die bloße gesetzliche Gewährleistugspflicht.

Wenn die Letzte greift muß der Händler nur reparieren, oder ersätzen wenn der Käufer(OK, nach 6 Monaten) ihm nachweist der Schaden ist durch einen Fehler enstanden, der vor dem Kauf da war, sprich bei der Herstellung.

der Händler darf aber auch mehr, wenn man ihm schöne Augen macht , oder auf die Nerven geht .
LG
Andreas
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