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07.02.2007, 18:15 | #1 |
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
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Okay, ich hab mich ungenau ausgedrückt - wir sind ja einer Meinung: Wie das in dem zweiten von Dir verlinkten Artikel so schön drinsteht - wenn es möglich wäre, dass in der Bucht zeitgleich mit dem Kaufvertrag die 14tägige Rücktrittsfrist angezeigt werden würde, dann wäre sie auch nur 14 Tage lang. Da dem nicht so ist --> Verlängerte Frist von einem Monat
Gruß, katmai. |
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