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Alt 09.03.2014, 20:59   #21
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Na, ich verstehe den Versuch, die nicht genehmigten Veröffentlichungen einzudämmen. Und aus einigen Verfahren mit Prominenten hat sich ja gezeigt, dass Gerichte sehr wohl anerkennen, dass das nachträglich schwer verhinderbar ist und man die Leute ja alle jetzt klagen müsste.
Nur hier gehts darum, dass nicht ein Subalterner eine bestimmte Handlungsweise vorgeben kann. Das kann nur das Gericht. Und im konkreten Fall interessieren die Bilder ja kein Schwein, daher ist das mit einem unautorisierten Bild von einem Prominenten nicht vergleichbar. Das wäre, selbst wenn er im Recht wäre, bekanntermassen Selbstjustiz. Du kannst ja auch nicht einfach ein Auto abschleppen lassen, wenn es auf deinem Parkplatz steht, sondern musst mit einer Besitzstörungsklage zu Gericht pilgern. Sonst kanns dir passieren, dass du Abschleppen und Schadensersatz zahlst.
Interessant wäre eben die Argumentation und zwar schriftlich. Da brauchst auch keinen Rechtsanwalt, sondern du als Bürger bist hier ganz einfach in deinen Rechten illegal eingeschränkt worden. Wenns nämlich auf eine schriftliche Begründung rausläuft, wirst sehen, dass die sich winden wie ein Wurm. Du wirst vom Veranstalter soundso nicht, aber von der Stadt, die ja wohl die Veranstaltung zugelassen haben muss, nichts bekommen. Ersterer wird dir was von seinem guten Recht schreiben, zweiter ist für nicht verantwortlich. So läuft das. Weil die genau wissen, dass sie das nicht durchbekommen und hoffen, dass du endlich Ruhe gibtst.
Nebenbei würde ich das Vorgehen dort in Facebook auch mal auf deren Blog posten ;-)

Der größte Spass ist ja, dass die in einem Vertrag etwas von dir wollen, was eh gesetzlich gleich geregelt ist. Einzig eine Konventionalstrafe können sie rein schreiben, die empfindlich sei kann.

Geändert von mrieglhofer (09.03.2014 um 21:15 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.03.2014, 21:22   #22
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Hallo makro

Einen dunklen Pulli (oder Jacke) und eine helle Hose hattest du aber nicht an, ODER

Es standen da ja so einige mit "Profikameras" rum .

Wenn ich mir deine Schilderung so durchlese und die Bilder dazu von Facebook so anschaue, komme ich zu der Schlußfolgerung:
Hier handelt es sich um eine Veranstaltung in der Öffentlichkeit!

Hier kann ich nach Herzenslust für mich "knipsen".

Für mein Verständnis ist die Vorgehensweise dieser Leute, dir und wohl auch anderen gegenüber, etwas wagemutig, wenn ich mir den § 240 StGB so zu Gemüte ziehe.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr

Geändert von mekbat (09.03.2014 um 21:26 Uhr)
mekbat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2014, 21:54   #23
makro

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
ich hatte was anderes an!

das es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hatte die auf einem öffentlichen Platz statt fand hatten die mir ja bestätigt.


der Vorschlag mit faceboock lasse ich besser mal. da lesen zu viele mit. mein Name taucht dann auch für alle sichtbar auf. dann hat man es nicht mehr weit zu meiner HP. und dort kann mann meine Adresse finden.

sicher wäre es interessant zu wissen wie die Stadt / der Veranstalter argumentiert. Mal schauen was ich da schreiben werde.

Geändert von makro (09.03.2014 um 21:57 Uhr)
makro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2014, 22:15   #24
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.940
Alpha SLT 77

Interessant wäre noch gewesen wenn einer den Typen einen Presseausweis vor die Nase gehalten hätte

Aber bitte nicht so einen hier
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2014, 22:34   #25
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Der Presseausweis wäre m.E. egal, weil auch die Presse nur die Veranstaltung an sich fotografieren und veröffentlichen darf. Ein nasenbohrendes Kind fällt nicht drunter, aber wenn der Kern die Gesichtbemalung ist, wird man hier wohl mehr Freiraum haben, weil man ja sonst nicht berichten kann. Also das, auf was sie sich berufen, würde auch für die Presse gelten, den Unterschied sehe ich im möglichen Schadensersatz im Zivilprozess ;-) und dem, was in der Zeitung steht. Die Presse hat ja da gewaltigen Spielraum, was sie schreibt ;-)
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Alt 09.03.2014, 22:40   #26
makro

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
Zitat:
Zitat von Pittisoft Beitrag anzeigen
Interessant wäre noch gewesen wenn einer den Typen einen Presseausweis vor die Nase gehalten hätte

Aber bitte nicht so einen hier

Was ist das für ein Presseausweis von diesem Institut? Ist das ernst zunehmen?
Wer darf den so einen Ausweis beantragen?
makro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2014, 22:52   #27
rudger
 
 
Registriert seit: 03.01.2010
Ort: Herzogenaurach
Beiträge: 62
Hi macro,

war das nicht eine Demonstration? So steht es auf den von Dir angefügten Links: Demonstration für alternatives Leben. Da wäre dann eher das hier interessant: http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=16

Und selbst Personenfotos könnten erlaubt sein. In http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte findest Du dazu Informationen.

War es eine Demo, dann hätte tatsächlich die Polizei den eifrigen Ordner in die Schranken weisen können. War es keine Demo, könnte der Ordner das Hausrecht des Veranstalters ausgeübt haben. Und der dürfte wohl sagen, womit man dort fotografieren darf.

Deine Frage, was gilt kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Aber ich glaube auch der wäre überfordert.

Ob so ein Veranstalter dann aus einer Demo eine Veranstaltung im öffentlichen Raum macht, wird er sich überlegen. Die Verantwortung bei einer Nicht-Demo und auch die Kosten für den Veranstalter sind deutlich größer. Dazu kannst Du etwas bei der Geschichte über die Loveparade in Berlin lesen.

Viele Grüße
Achim
rudger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2014, 23:27   #28
makro

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
Zitat:
Zitat von rudger Beitrag anzeigen
Hi macro,

war das nicht eine Demonstration? So steht es auf den von Dir angefügten Links: Demonstration für alternatives Leben. Da wäre dann eher das hier interessant: http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=16

Und selbst Personenfotos könnten erlaubt sein. In http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte findest Du dazu Informationen.

War es eine Demo, dann hätte tatsächlich die Polizei den eifrigen Ordner in die Schranken weisen können. War es keine Demo, könnte der Ordner das Hausrecht des Veranstalters ausgeübt haben. Und der dürfte wohl sagen, womit man dort fotografieren darf.

Deine Frage, was gilt kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Aber ich glaube auch der wäre überfordert.

Ob so ein Veranstalter dann aus einer Demo eine Veranstaltung im öffentlichen Raum macht, wird er sich überlegen. Die Verantwortung bei einer Nicht-Demo und auch die Kosten für den Veranstalter sind deutlich größer. Dazu kannst Du etwas bei der Geschichte über die Loveparade in Berlin lesen.

Viele Grüße
Achim

Da müsste man erst mal nachfragen als was das ganze angemeldet war. Demo oder Veranstaltung?

Habe noch mal den Artikel auf Facebook gelesen. da steht ganz deutlich, dass das ganze als Demo angemeldet ist/war.
Das heißt , dass ich auch Einzelpersonen fotografieren dürfte da diese auf Grund ihrer Verkleidung und der Schminke einen Teil der Demo darstellen.

Geändert von makro (10.03.2014 um 06:56 Uhr)
makro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 09:30   #29
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Nebenbei gilt das Hausrecht nur für Teilnehmer einer Veranstaltung und nicht für Dritte auf öffentlichem Grund. Da muss dann schon eine klare Abgrenzung erfolgen, hinter der allenfalls der Veranstalter das Sagen kann.
Aber wenns reingeht, warum nicht.
Das Problem ist ja nicht so ein Einzelfall, aber Fotografen sind ja generell nicht beliebt. Wer weiss, was die mit den Bildern anstellen, daher die Tendenz das zu kontrollieren sehr gross.
Das ist jetzt vielleicht noch übertrieben, aber mehr und mehr wird das willkürlich und rechtswidrig eingeschränkt. Neben den bereits bekannten rechtlichen Einschränkungen, die ja auch laufend mehr werden. Am Ende kannst die Blümchen im Garten fotografieren und wennst Pech hast, haben die dann einen Gebrauchsmusterschutz. (Siehe ICE).
Daher müssen wir hier sehr sensibel sein und illegale Einschränkungen zumindest (nachträglich) bekämpfen, wenn man schon in der konkreten Situation überrumpelt wurde.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 10:11   #30
Zaar
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Wenn es keine erkennbare Abgrenzung zum öffentlichen Raum gab, sollte man wirklich zumindest mal nachhorchen. Ich kann ja auch kein Nachbarschaftsfest organisieren, mir die Genehmigung besorgen, einen Würstchenstand aufzubauen und dann verbieten, in den Straßen mit Wechselobjektiven zu fotografieren
__________________
Zaar ist offline   Mit Zitat antworten
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