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Alt 25.11.2014, 18:53   #1
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.577
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.11.2014, 18:56   #2
hanito
 
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.893
Alpha SLT 99

Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
Würde mich auch interessiere. Noch eine Zusatzfrage, wie ist es mit den Kennzeichen auf einer Rennstrecke, z. B. bei Touristenfahrten oder Rallyes?
hanito ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 18:57   #3
MarieS.
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Themenersteller
 
 
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Ort: Berlin
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Alt 25.11.2014, 18:58   #4
hennesbender
 
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3.407
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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain)
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Alt 25.11.2014, 19:00   #5
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.962
Zitat:
Zitat von hennesbender Beitrag anzeigen
Wo kann ich die Antworten lesen?
Das wir noch nicht verraten. Nur soviel: Es wird online sein und kostenlos.
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Alt 25.11.2014, 19:03   #6
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07

Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 19:05 Uhr)
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:27   #7
Pittisoft
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.940
Zitat:
Zitat von Ariovist Beitrag anzeigen
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?

Zum Bild
__________________
Tschüss Pittisoft (Peter).....
Pittisoft ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:45   #8
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Zitat:
Zitat von Pittisoft Beitrag anzeigen
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?

Zum Bild
Ich sehe hier keine Probleme, sofern der Fahrer auf dem Bild nicht zu identifizieren ist.

Nur die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden können personenbezogene Daten daraus ableiten.

Mit der Veröffentlichung dieses konkreten Bildes hat man nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
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