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18.11.2010, 12:18 | #291 |
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
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Meine Meinung: schone Deine Nerven, die sind nämlich unbezahlbar und viel mehr wert, als 200,- Euro. Was ist die Alternative? Zeit, Kosten und Nerven raubende Streiverfahren und auf nicht absehbare Zeit eine defekte Kamera?
Ich würde das aber auch genauso dazu schreiben, dass Du den Vorschlag akzeptierst, um endlich wieder in Besitz einer funktionstüchtigen Kamera zu kommen, dass Du aber mit der wahrheitswidrigen Unterstellung, der Schaden sei von Dir verursacht, kein zufriedener Kunde sein wirst, geschweige denn mit der Serviceleistung glücklich und dass Du das Recht auf Deiner Seite siehst. Da Du das alles, was geschehen ist, ja hier auch schön festgehalten hast und sich Sony mit so einem "Brotkrumen"-Entgegenkommen auch nicht wirklich als kundenfreundlich präsentieren kann, hast Du dem "Prinzip" ja auch ein klein wenig Rechnung getragen. Es ist wirklich bedauerlich, dass man aufgrund der nicht normierten Bajonette kein problemloses "Abstrafen" mit einem Kamerwechsel vollziehen kann. Nach so einem Erlebnis wäre ich bei einer Versicherung, einem Stromanbieter, einem Telekommunikationsunternehmen schon längst kein Kunde mehr. Leider stellen aber die Objektive ein starke Wechsel-Barriere dar und dessen scheint sich Sony auch bewußt zu sein. |
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18.11.2010, 12:29 | #292 | |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Zitat:
Und was das Abstrafen durch Systemwechsel angeht: Diese Einzelfälle werden nicht interessieren. Ein Anderer ist mit N. unzufrieden, der Nächste mit C., und so hebt sich das alles wieder auf. Den Schaden fügt man sich dann wohl am ehesten selbst zu.
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Gruß André |
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18.11.2010, 17:37 | #293 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Für mich ist das ein Schuldeingeständnis.
Ich würde mich mit der Übernahme allein der Materialkosten nicht zufriedengeben... |
18.11.2010, 17:41 | #294 | |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Zitat:
Zumindest würde ich versuchen, die erst mal bezahlten Arbeitskosten nachträglich zurück zu fordern. Immerhin ist dann erst mal die Kamera repariert zurück und man könnte abhängig von der Beweislage schwerere Geschütze auffahren, wenn man unbedingt will.
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Gruß André |
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18.11.2010, 17:42 | #295 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.736
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Für mich ist das kein Schuldeingeständnis, sondern ein Entgegenkommen von Sony/Geissler. 200 EUR sind besser als 420, aber eben keine 0 EUR. Jetzt muss man nur selber abwägen, wie groß die Chance wäre in einem Streit, wie lange das dauern würde und was der Spass kostet, wenn man keine RS-Versicherung hat. Wahrscheinlich würde ich auch in den sauren Apfel beissen und die 200 bezahlen und Schwamm drüber.
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18.11.2010, 18:00 | #296 |
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: D-Hildesheim
Beiträge: 2.681
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3,5 Möglichleiten.
1. Du bleibst hart und forderst Garantie. 2. Du nimmst das Angebot an und die sind zufrieden. 3. Kamera unrepariert zurück. Kommt wohl eher nicht infrage Dann stellt sich noch die frage ob Du 1 oder 2 machst und lässt Dir die defekten Teile mit schicken. Damit kannst Du ja noch rechtliche Schritte einleiten. MFG Michael |
18.11.2010, 18:09 | #297 |
Registriert seit: 27.01.2006
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Beiträge: 511
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Ich tendiere momentan dazu 2oo zu bezahlen und dennoch nicht locker zu lassen. Ganz sicher werde ich wiederholt und mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ich das nur mache um die Kamera zurückzubekommen und damit arbeiten zu können und trotzdem einige Dinge geklärt haben möchte.
Rechtlich ist die Sache damit doch noch nicht erledigt oder gebe ich damit meinen Anspruch auf Garantiereparatur gänzlich auf? Ich denke dass ich das Geld doch im Zweifelsfall immer noch bei Sony einfordern könnte über ein Verfahren (sollte es soweit kommen). Außerdem habe ich dann eine intakte Kamera mit einem nagelneuen Verschluss was den in Sachen Wiederverkauf ein großer Bonus ist, wenn mich doch noch die Wut packt und ich das System wechseln sollte. Denn Entgegenkommen hin oder her... ich fühle mich um jeden Cent, den ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht verursacht habe, betrogen.... |
18.11.2010, 18:11 | #298 | |
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
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Zitat:
Gruß Horst |
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18.11.2010, 18:28 | #299 | |
Registriert seit: 27.01.2006
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Zitat:
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18.11.2010, 18:53 | #300 | |
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
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Zitat:
Ich kann Dir nur nochmal raten: nimm das Angebot an und lass die Sache ruhen. Du wirst nicht froh, wenn Du auf Deinem "Recht" beharrst. PS1: Ach ja: übrigens kannst Du weder Sony noch Geissler verklagen, sondern nur Deinen Händler, bei dem Du Deine Sony gekauft hast; nur mit dem hast Du eine vertragliche Beziehung, nur der haftet überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bei Mangelhaftigkeit. Insofern bist Du mit dem Angebot gut bedient, auch wenn es voll und ganz nachvollziehbar sehr, sehr ärgerlich ist, was Dir wiederfahren ist. Aber Recht haben ist eben noch lange nicht Recht bekommen. PS2: eine Garantie hingegen richtet sich gegen Sony direkt, aber ich weiß jetzt nicht, ob Du so eine hast bzw. es ist mir entgangen, dass Sony sowas überhaupt anbietet. Geändert von zync (18.11.2010 um 19:03 Uhr) |
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