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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » [Sammelthread] Rückmeldungen über Geissler-Service
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Alt 18.11.2010, 12:18   #291
zync
 
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
Meine Meinung: schone Deine Nerven, die sind nämlich unbezahlbar und viel mehr wert, als 200,- Euro. Was ist die Alternative? Zeit, Kosten und Nerven raubende Streiverfahren und auf nicht absehbare Zeit eine defekte Kamera?

Ich würde das aber auch genauso dazu schreiben, dass Du den Vorschlag akzeptierst, um endlich wieder in Besitz einer funktionstüchtigen Kamera zu kommen, dass Du aber mit der wahrheitswidrigen Unterstellung, der Schaden sei von Dir verursacht, kein zufriedener Kunde sein wirst, geschweige denn mit der Serviceleistung glücklich und dass Du das Recht auf Deiner Seite siehst.

Da Du das alles, was geschehen ist, ja hier auch schön festgehalten hast und sich Sony mit so einem "Brotkrumen"-Entgegenkommen auch nicht wirklich als kundenfreundlich präsentieren kann, hast Du dem "Prinzip" ja auch ein klein wenig Rechnung getragen. Es ist wirklich bedauerlich, dass man aufgrund der nicht normierten Bajonette kein problemloses "Abstrafen" mit einem Kamerwechsel vollziehen kann. Nach so einem Erlebnis wäre ich bei einer Versicherung, einem Stromanbieter, einem Telekommunikationsunternehmen schon längst kein Kunde mehr. Leider stellen aber die Objektive ein starke Wechsel-Barriere dar und dessen scheint sich Sony auch bewußt zu sein.
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Alt 18.11.2010, 12:29   #292
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von zync Beitrag anzeigen
Meine Meinung: schone Deine Nerven, die sind nämlich unbezahlbar und viel mehr wert, als 200,- Euro. Was ist die Alternative? Zeit, Kosten und Nerven raubende Streiverfahren und auf nicht absehbare Zeit eine defekte Kamera?
Das sehe ich genauso, zumal das Risiko besteht, dass ein Gutachter vor Gericht bezüglich der vorhandenen Spuren am Verschluss zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kommen könnte wie Sony bzw. Geissler. Wenn dann die eigene Nachweisführung nicht hieb- und stichfest ist...?

Und was das Abstrafen durch Systemwechsel angeht: Diese Einzelfälle werden nicht interessieren. Ein Anderer ist mit N. unzufrieden, der Nächste mit C., und so hebt sich das alles wieder auf. Den Schaden fügt man sich dann wohl am ehesten selbst zu.
__________________
Gruß
André
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Alt 18.11.2010, 17:37   #293
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Für mich ist das ein Schuldeingeständnis.
Ich würde mich mit der Übernahme allein der Materialkosten nicht zufriedengeben...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 17:41   #294
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ich würde mich mit der Übernahme allein der Materialkosten nicht zufriedengeben...
Naja, der Spatz in der Hand...

Zumindest würde ich versuchen, die erst mal bezahlten Arbeitskosten nachträglich zurück zu fordern. Immerhin ist dann erst mal die Kamera repariert zurück und man könnte abhängig von der Beweislage schwerere Geschütze auffahren, wenn man unbedingt will.
__________________
Gruß
André
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Alt 18.11.2010, 17:42   #295
Karsten in Altona
 
 
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.736
Für mich ist das kein Schuldeingeständnis, sondern ein Entgegenkommen von Sony/Geissler. 200 EUR sind besser als 420, aber eben keine 0 EUR. Jetzt muss man nur selber abwägen, wie groß die Chance wäre in einem Streit, wie lange das dauern würde und was der Spass kostet, wenn man keine RS-Versicherung hat. Wahrscheinlich würde ich auch in den sauren Apfel beissen und die 200 bezahlen und Schwamm drüber.
__________________
w
fc

Karsten in Altona ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.11.2010, 18:00   #296
looser
 
 
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: D-Hildesheim
Beiträge: 2.681
3,5 Möglichleiten.

1. Du bleibst hart und forderst Garantie.

2. Du nimmst das Angebot an und die sind zufrieden.

3. Kamera unrepariert zurück. Kommt wohl eher nicht infrage


Dann stellt sich noch die frage ob Du 1 oder 2 machst und lässt Dir die defekten Teile mit schicken. Damit kannst Du ja noch rechtliche Schritte einleiten.

MFG Michael
looser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 18:09   #297
BicTic
 
 
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
Ich tendiere momentan dazu 2oo zu bezahlen und dennoch nicht locker zu lassen. Ganz sicher werde ich wiederholt und mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ich das nur mache um die Kamera zurückzubekommen und damit arbeiten zu können und trotzdem einige Dinge geklärt haben möchte.
Rechtlich ist die Sache damit doch noch nicht erledigt oder gebe ich damit meinen Anspruch auf Garantiereparatur gänzlich auf? Ich denke dass ich das Geld doch im Zweifelsfall immer noch bei Sony einfordern könnte über ein Verfahren (sollte es soweit kommen).
Außerdem habe ich dann eine intakte Kamera mit einem nagelneuen Verschluss was den in Sachen Wiederverkauf ein großer Bonus ist, wenn mich doch noch die Wut packt und ich das System wechseln sollte. Denn Entgegenkommen hin oder her... ich fühle mich um jeden Cent, den ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht verursacht habe, betrogen....
BicTic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 18:11   #298
HorstE
 
 
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
Zitat:
Zitat von looser Beitrag anzeigen
...
Dann stellt sich noch die frage ob Du 1 oder 2 machst und lässt Dir die defekten Teile mit schicken. Damit kannst Du ja noch rechtliche Schritte einleiten.
..
Wobei Du aber nicht feststellen kannst, ob sie Dir Deinen Verschluss oder einen anderen tatsächlich von einem Kunden beschädigten Verschluss (die haben bestimmt solche dort rumzuliegen...) zurückschicken! Und dann würdest Du mit den rechtlichen Schritten gewaltig baden gehen...

Gruß Horst
HorstE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 18:28   #299
BicTic
 
 
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
Zitat:
Zitat von HorstE Beitrag anzeigen
Wobei Du aber nicht feststellen kannst, ob sie Dir Deinen Verschluss oder einen anderen tatsächlich von einem Kunden beschädigten Verschluss (die haben bestimmt solche dort rumzuliegen...) zurückschicken! Und dann würdest Du mit den rechtlichen Schritten gewaltig baden gehen...

Gruß Horst
Da ist natürlich was dran, aber wenn Sony die Materialkosten übernimmt kann ich doch wohl davon ausgehen, dass ich einen neuen Verschluss erhalte oder? Zumal das ja ein Verschleißteil ist. Meiner hatte nichtmal vielleicht 15000 Auslösungen, das wäre ja wirklich die Krönung wenn die mir dann einen einsetzen, der am Ende noch mehr Verschleiß aufweist als meiner (von dem Kratzer mal abgesehen).
BicTic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 18:53   #300
zync
 
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 122
Zitat:
Zitat von BicTic Beitrag anzeigen
Rechtlich ist die Sache damit doch noch nicht erledigt oder gebe ich damit meinen Anspruch auf Garantiereparatur gänzlich auf?
M.E. ist das ein Vergleichsangebot, das Dir unterbreitet wird. Damit wären mit dessen Annahme etwaige gegenseitige Ansprüche abgegolten. Oder andersherum: glaubst Du, Sony/Geissler würden dieses Angebot machen/aufrecht erhalten, wenn es sowieso zu einem rechtlichen/gerichtlichen Steitfall wird? Wenn Du das vorhast, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall ausdrücklich erwähnen, dass Du die Zahlung der Arbeitskosten nur vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung leisten wirst. Und dann komme ich wieder zu meiner Aussage: lohnt sich das wegen 200,- Euro? Mit Vorschus für Sachverständigen, der weitaus mehr verlangen wird und für den Du in Vorleistung treten mußt, mit Bezahlung Deines Anwalts und der Gerichtsgebühren, für die auch wiederum Du haftest, wenn Du nicht eindeutig obsiegst? Und was, wenn der Sachverständige auch keine klare und völlig zweifelsfreie Aussage machen kann, was Ursache des Schadbildes ist? Dann bleibst Du auf weitaus mehr Kosten sitzen inkl. der des Gegenanwalts, denn die Beweislast und damit das volle Prozessrisiko liegt bei DIR.
Ich kann Dir nur nochmal raten: nimm das Angebot an und lass die Sache ruhen. Du wirst nicht froh, wenn Du auf Deinem "Recht" beharrst.

PS1: Ach ja: übrigens kannst Du weder Sony noch Geissler verklagen, sondern nur Deinen Händler, bei dem Du Deine Sony gekauft hast; nur mit dem hast Du eine vertragliche Beziehung, nur der haftet überhaupt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bei Mangelhaftigkeit. Insofern bist Du mit dem Angebot gut bedient, auch wenn es voll und ganz nachvollziehbar sehr, sehr ärgerlich ist, was Dir wiederfahren ist. Aber Recht haben ist eben noch lange nicht Recht bekommen.

PS2: eine Garantie hingegen richtet sich gegen Sony direkt, aber ich weiß jetzt nicht, ob Du so eine hast bzw. es ist mir entgangen, dass Sony sowas überhaupt anbietet.

Geändert von zync (18.11.2010 um 19:03 Uhr)
zync ist offline   Mit Zitat antworten
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