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Alt 19.11.2012, 11:41   #11
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Schon in Ordnung.

Rainer
__________________
Sag' beim Abschied leise Servus ...
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.07.2018, 00:24   #12
roseblood11
 
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 93
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
roseblood11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 00:26   #13
kayf
 
 
Registriert seit: 21.06.2015
Ort: Schwerin
Beiträge: 1.278
Zitat:
Zitat von roseblood11 Beitrag anzeigen
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.


Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind?
kayf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 00:30   #14
roseblood11
 
 
Registriert seit: 24.08.2010
Beiträge: 93
Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?
roseblood11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 03:04   #15
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.

Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden.

In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.07.2018, 06:36   #16
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.919
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist.
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung).

Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 09:59   #17
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
Zitat:
Zitat von eac Beitrag anzeigen
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.
Und genau das kann und darf man nicht! Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG! Das gilt analog zu den Passbildern aus dem Fotoautomaten...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 10:06   #18
HikerandBiker
 
 
Registriert seit: 16.02.2015
Beiträge: 406
Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt
__________________
lucundi acti labores
Meine Fotos auf Flickr:

Stammtisch Südbaden
HikerandBiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 10:23   #19
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her ....
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2018, 10:50   #20
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.159
Zitat:
Zitat von guenter_w Beitrag anzeigen
Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG!
Eben nicht zwingend. Nur wenn eine eigene geistige Schöpfung mit einer gewissen "Schöpfungshöhe" nachzuweisen ist, gilt ein Text als Werk im Sinne des UrhG. Das wurde von Gerichten für Forenbeiträge auch schon verneint, weil der Urheber eben diese Schöpfungshöhe nicht genügend darlegen konnte. Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 4 86/10) hat z. B. entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.

Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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