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18.06.2016, 09:46 | #1 |
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Rechte an alten Farbfotografien
Hallo Forumskollegium,
darf ich einige Fragen zu Rechten im Bereich der Fotografie stellen? Ist es erlaubt Fotografien vor 1940 zur Präsentation frei zu verwenden? Auf meiner Homerpage würde ich gern historische Fotos mit aktuellen Aufnahmen gegenüberstellen. Z.B. Kölner Dom 1922 - Heute. Die alten Photografien stammen natürlich nicht aus meinen Archiv sondern aus Büchern, DVD`s wie z.B. unten genannt. → Bild in der Galerie Hier steht etwas wie "Teile des Objektes" wäre frei, womit so etwas wie Bilder gemeint sind. Das Buch ist aber auch als DVD erhältlich, hier finden sich die Bilder als gute Scans wieder. Natürlich kommen aber auch alte Postkarten in Betracht. 1. Darf ich die Fotos verwenden und veröffentlichen? 2. Muss der Autor (Urheber der längst verschieden ist) genannt werden? 3. Respektive muss der Autor des Buches / DVD genannt werden? 4. Werde ich sonst wie Ärger (Rechte von Verlagen o.ä.) bekommen? Danke für Eure Einschätzung!!!
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Gut geh´n Oliver Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Das wichtigste beim Fotografieren ist und bleibt das Auge und die Idee im Kopf. Alles andere ist Plastik, Glas und Elektronik. Honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere Geändert von Stealth (18.06.2016 um 09:49 Uhr) |
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18.06.2016, 11:13 | #2 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.887
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Bestimmt aber was hat das mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" zu tun?
Zitat:
Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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18.06.2016, 13:52 | #3 |
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Bei diesem Werk ist in der Deutschen Digitalen Bibliothek nur das Inhaltsverzeichnis vorhanden. Das Werk selbst ist erst sieben Jahre alt und wurde von einem Verlag veröffentlicht, der darauf das Copyright hat. Einzelne Bilder dürften wohl frei verfügbar sein, aber dann wohl von der Quelle, die der Verlag auch genutzt hat.
Der Satz: "Der Zugriff auf Teile des Objekts ist unbeschränkt möglich." bedeutet hier wohl nur, dass man das Inhaltsverzeichnis unentgeltlich nutzen kann. Hier mal ein als Beispiel ein anderes Werk mit dem gleichen Satz: Klick! Sehr viele Einträge in der Deutschen Digitalen Bibliothek sind nur Metadaten, die von der Deutschen Nationalbibliothek stammen. Bei digitalisierten Inhalten wird der Rechtsstatus auch genannt, wie z.B. hier zu sehen: Klack!
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (18.06.2016 um 13:55 Uhr) |
19.06.2016, 07:57 | #4 | |||
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Zitat:
Ich plane Aufnahmen anzufertigen. Vielleicht wäre ich besser im Cafe aufgehoben. Die Sache wird aufwendig, da die Objekte in D verteilt sind. Zitat:
Zitat:
so z.B. ein Bildband von 1920 in 8 Bänden, für schlappe 700€ in guten Zustand.
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Gut geh´n Oliver Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Das wichtigste beim Fotografieren ist und bleibt das Auge und die Idee im Kopf. Alles andere ist Plastik, Glas und Elektronik. Honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere Geändert von Stealth (19.06.2016 um 08:07 Uhr) |
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