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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Rechte an alten Farbfotografien
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Alt 18.06.2016, 09:46   #1
Stealth
 
 
Registriert seit: 19.04.2008
Ort: -.-.-.
Beiträge: 1.610
Rechte an alten Farbfotografien

Hallo Forumskollegium,
darf ich einige Fragen zu Rechten im Bereich der Fotografie stellen?

Ist es erlaubt Fotografien vor 1940 zur Präsentation frei zu verwenden?
Auf meiner Homerpage würde ich gern historische Fotos mit aktuellen Aufnahmen
gegenüberstellen. Z.B. Kölner Dom 1922 - Heute.

Die alten Photografien stammen natürlich nicht aus meinen Archiv
sondern aus Büchern, DVD`s wie z.B. unten genannt.

Bild in der Galerie

Hier steht etwas wie "Teile des Objektes" wäre frei,
womit so etwas wie Bilder gemeint sind. Das Buch ist aber auch als DVD erhältlich,
hier finden sich die Bilder als gute Scans wieder. Natürlich kommen aber auch alte Postkarten in Betracht.

1. Darf ich die Fotos verwenden und veröffentlichen?
2. Muss der Autor (Urheber der längst verschieden ist) genannt werden?
3. Respektive muss der Autor des Buches / DVD genannt werden?
4. Werde ich sonst wie Ärger (Rechte von Verlagen o.ä.) bekommen?

Danke für Eure Einschätzung!!!
__________________
Gut geh´n Oliver
Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Das wichtigste beim Fotografieren ist und bleibt das Auge und die Idee im Kopf. Alles andere ist Plastik, Glas und Elektronik. Honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere

Geändert von Stealth (18.06.2016 um 09:49 Uhr)
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Alt 18.06.2016, 11:13   #2
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.887
Zitat:
Zitat von Stealth Beitrag anzeigen
darf ich einige Fragen zu Rechten im Bereich der Fotografie stellen?
Bestimmt aber was hat das mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" zu tun?


Zitat:
Ist es erlaubt Fotografien vor 1940 zur Präsentation frei zu verwenden?
Wenn der Urheber vor 1946 verstorben ist, sollte das urheberrechtlich kein Problem sein. Es liegt natürlich in deinem Verantwortungsbereich, das zu recherchieren.

Zitat:
Die alten Photografien stammen natürlich nicht aus meinen Archiv sondern aus Büchern, DVD`s wie z.B. unten genannt.
Das ist dann natürlich haarig. Streng genommen wäre die fotografische Reproduktion eines Fotos z.B. für einen Bildband ihrerseits auch wieder ein Lichtbild (allerdings kein Lichtbildwerk) und damit 50 Jahre nach dem Erscheinen der Reproduktion geschützt. Man könnte allerdings auch argumentieren, daß das alles nur Vervielfältigungsstücke des ursprünglichen Werks sind und damit keinen zusätzlichen Schutz genießen.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2016, 13:52   #3
BeHo
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.038
Bei diesem Werk ist in der Deutschen Digitalen Bibliothek nur das Inhaltsverzeichnis vorhanden. Das Werk selbst ist erst sieben Jahre alt und wurde von einem Verlag veröffentlicht, der darauf das Copyright hat. Einzelne Bilder dürften wohl frei verfügbar sein, aber dann wohl von der Quelle, die der Verlag auch genutzt hat.

Der Satz: "Der Zugriff auf Teile des Objekts ist unbeschränkt möglich." bedeutet hier wohl nur, dass man das Inhaltsverzeichnis unentgeltlich nutzen kann.

Hier mal ein als Beispiel ein anderes Werk mit dem gleichen Satz: Klick!

Sehr viele Einträge in der Deutschen Digitalen Bibliothek sind nur Metadaten, die von der Deutschen Nationalbibliothek stammen.

Bei digitalisierten Inhalten wird der Rechtsstatus auch genannt, wie z.B. hier zu sehen: Klack!
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.

Geändert von BeHo (18.06.2016 um 13:55 Uhr)
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2016, 07:57   #4
Stealth

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.04.2008
Ort: -.-.-.
Beiträge: 1.610
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Bestimmt aber was hat das mit "Vor der Aufnahme (Bildgestaltung, Bildaufbau, Aufnahmepraxis)" zu tun?
Genau genommen korrekt.
Ich plane Aufnahmen anzufertigen. Vielleicht wäre ich besser im Cafe aufgehoben.
Die Sache wird aufwendig, da die Objekte in D verteilt sind.

Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Bestimmt Man könnte allerdings auch argumentieren, daß das alles nur Vervielfältigungsstücke des ursprünglichen Werks sind und damit keinen zusätzlichen Schutz genießen.
Genau darauf möchte ich hinaus.

Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Einzelne Bilder dürften wohl frei verfügbar sein, aber dann wohl von der Quelle, die der Verlag auch genutzt hat.
Das wird teuer. Es sind in Antiquarischen Bibliotheken diverse Bücher verfügbar,
so z.B. ein Bildband von 1920 in 8 Bänden, für schlappe 700€ in guten Zustand.
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Gut geh´n Oliver
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Geändert von Stealth (19.06.2016 um 08:07 Uhr)
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