Geissler Service
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Illegales fotografieren
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.09.2011, 13:51   #1
corenight
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Illegales fotografieren

Hallo Zusammen

Vieleicht weiss hier jemand wie es um das Gesetz steht illegale Taten zu fotografieren.

Mich nimmt es wunder, ob es illegal ist zB. jemanden bei einer illegalen tätigkeit zu fotografieren. Zb. bei einem Hausfriedensbruch in einem Garten fotografiert, oder ähnliches... Also keine Morde oder Vergewaltigung oder so was krasses...

Zum Beispiel ein Sprüher in Aktion zu fotografieren, wenn dann die Polizei kommen würde, hätte dann der Fotograf auch etwas ilegales getan? Wenn ja, was könnte dem Fotografen denn vorgeworfen werden und was könnten die Konsequenzen sein?

Wo ist die Grenze von "mitgegangen mitgefangen"?

Würde mich interessieren was Ihr dazu denkt!

Gruss Corri
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 03.09.2011, 14:10   #2
sb69
 
 
Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 506
Kommt drauf an ob du zu den Sprayern mitgehörst. Im schlimmsten Fall würde die Polizei dich auffordern die Bilder zur Beweissicherung auszuhändigen,notfallls mit Gerichtsbeschluss.
sb69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 14:14   #3
Ackbar
 
 
Registriert seit: 01.04.2007
Ort: Manchmal in Bückeburg, manchmal in Bochum
Beiträge: 875
Zunächst bin ich kein Anwalt und äußere nur meine Vermutungen zu dem Thema!

Ich denke, solange du dabei keine Straftat begehst (z.B. unbefugtes Betreten o.Ä.) und es nicht um eine anzeigepflichtige Straftat geht, sollte es für dich eigentlich keine Probleme geben. Allerdings ist natürlich fraglich, ob man dir glaubt, dass du nur zum Fotografieren da bist und selber nichts gemacht hast. Ich würde soetwas lieber nicht machen. Zum einen sehe ich keinen großen Reiz darin und man muss ja auch nicht unbedingt den Ärger suchen.
Ackbar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 15:24   #4
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Da ich urbexe kann ich Dir was zum Hausfriedensbruch sagen. Und zwar hab ich da vor kurzem erst was gelesen, war aber auch eine Auslegung von nem Anwalt zu den Gesetzestexten, leider kenne ich die Quelle nicht mehr.

Und da ist es so dass jegliche vorherige Absprache gleich dazu führt, dass es kein Hausfriedensbruch mehr ist, sondern schwerer Hausfriedensbruch und auch für alle Beteiligten. Wenn Du Dich also mit nem Sprayer absprichst, den irgendwo zu fotografieren wo es Hausfriedensbruch wäre, dann bist Du mit dran wenn es Dir bewiesen werden kann.

Als Absprache zählt auch die Ankündigung in nem Forum, so nach dem Motto, ich geh da und da knippsen, wer will mit?
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 16:06   #5
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Als Absprache zählt auch die Ankündigung in nem Forum, so nach dem Motto, ich geh da und da knippsen, wer will mit?
Also ich bin kein Jurist, nur kann ich deine Meinung trotzdem nicht teilen. Wäre m.E. nicht rechtskonform. Du kann ja strafrechtlich nur für etwas verurteilt werden, wenn du was Verbotenes tust.

Wenn ich in einem Forum so was lese und ich denke mir, das wäre was für die Zeitung/Homepage, kann ich da sicher fotografieren ohne Probleme zu kriegen. Ich darf halt selbst nichts illegales tun.
Auch wenn z.B. eine Sprayergruppe die Journialisten informiert, kann der Fotograf ohne Probleme teilnehmen. Das ist ja dann in dem Sinne keine Absprache. Absprache heißt ja, dass man mitmachen will.

Die Frage, und da gebe ich dir recht ist, das notfalls zu belegen. Wenn du aber z.B. einen Presseausweis hast, sollte das normal kein Problem geben. Noch dazu mußt als Journalist die Fotos nicht zwingend rausrücken.
Dito gab es gerade in Wien in der Sprayerszene einige Berichte in Magazinen, mit Fotos und Interviews.

Problematisch ist, wenn du nicht belegen kannst, dass du das im Auftrag oder für ein Medium gemacht hast. Rechtlich dürfte dir zwar nichts passieren, genauso wie einem Passanten, der interessiert dabeisteht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizei gerne mal glaubt, dass die Teil der Gruppe bist. Klar gilt dann die Unschuldsvermutung, aber es kann Zores geben.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 03.09.2011, 17:13   #6
Schmiddi
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Also wenn Du jemanden fotografierst, der was illegales tut - dann solltest einkalkulieren, dass dem das nicht gefällt und Du dann die "Folgen" zu tragen hast. Nicht auffallen und die Polizei rufen erscheint mir für ein langes Leben sicherer zu sein

Andreas
__________________
Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet!

Status: Tschüss , alles ist weg --- "reduziert" auf E-Size
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 17:16   #7
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Naja das ist schon interessant...

Nehmen wir noch einmal das Beispiel sprayen...
Wenn sprayer und Fotograf Freunde sind, und die Sprayer gehen irgendwo an einer Wand illegal malen, und ich gehe mit als Fotograf um dies zu dokumentieren für eigengebrauch und die Polizei erwischt die Sprayer, droht dann dem Fotograf auch ärger? (Falls die Wand in einem Privaten Gelände war ist ja klar das der Fotograf auch Hausfriedensbruch begannen hat, diese Tatsache lassen wir mal weg).

Eigentlich hat der Fotograf ja gar nicht illegales gemacht oder?

Wenn jemand einen Joint raucht und die Polizei kommt, dann sind die die dabei waren, aber nicht gekifft haben ja auch nicht schuldig, auch wenn sie dabei waren oder?
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 17:26   #8
Slowlens
 
 
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 987
Merkwürdige Diskussion. Wenn jemand Kenntnis einer illegalen Handlung hat und diese auch noch fotografieren kann, dann kann er auch die Polizei informieren, damit diese die Tat verhindert und die Täter dingfest macht. Alles andere ist moralisch fragwürdig und rechtlich hoffentlich strafbar.
Slowlens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 17:33   #9
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
@Siowiens

was ist an der Diskussion merkwürdig?
In der heutigen Welt, wo man nicht mehr weiss was überhaupt noch legal ist finde ich es sehr Interessant über dieses Thema zu sprechen...

Ausserdem bin ich ein Street-Art Fan sozusagen und bewundere gerne öffentliche Kunst. Zu diesen Thema gibt es einen super Film des wohl berühmtesten Street-Art Künslers der Welt. Der Film heisst "Exit through the Giftshop" von Banksy...

In dieser Doku wird gezeigt wie ein Mann jahre lang mit Streetart Künstlern untwegs war und diese dabei gefilmt hat, wenn sie in "action" waren und hat das jetzt auf DVD rausgebracht und dem passiert jetzt ja auch nichts!?
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 17:34   #10
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Nur damit ich das richtig verstehe.
Du denkst darüber nach mit einem Freund loszuziehen, und ihn beim Sprayen zu fotografieren. Möchtest aber vorher wissen ob Du Dich am Ende schadlos halten kannst, und im Falle des Falles zur Polizei sagen kannst "Er war's! Ich hab' nur fotografiert! Das is' nich' strafbar!"?
Na, ihr seid mir ja mal coole Urban Cowboys.

Wie sagte Lenin doch sinngemäß:"Mit meine Feinden werd' ich schon fertig, mit meinen Freunden weniger."

alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Illegales fotografieren


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:51 Uhr.