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25.05.2018, 11:23 | #321 |
Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 124
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Dürfen während einer Sportveranstaltung gemachte Bilder wie "gehabt" auf einer Vereinsseite veröffentlicht werden, oder doch nicht mehr?
Habe ich hier den entscheidenden Hinweis im Forum übersehen? Für mich ist das die Hauptfrage, da ich keine personenbezogen Daten erhebe. Wie ist das bei den grossen Veranstaltungen? Muss ab sofort jeder Athlet einwilligen? Verwirrung pur. Und 711 haben bedenkenlos zugestimmt. Ziemlich cool. |
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25.05.2018, 11:39 | #322 |
Moderator
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Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.919
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Ups.
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Ciao Stefan |
25.05.2018, 12:11 | #323 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
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Moin, moin,
das Gesetz hat sich bereits vor zwei Jahren über uns ergossen. Heute endet nur die Übergangsfrist. Zitat:
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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25.05.2018, 12:15 | #324 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Reicht dafür nicht ein standarditisierter Hinweis in den Nutzungsbedingungen oder Impressum?
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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25.05.2018, 12:27 | #325 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.943
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Zum besuchen und Nutzen der Internetseit muss das in der Datenschutzerklärung stehen.
Für Fotos von Vereinsmitgliedern muss jeder schriftlich zustimmen. Wie es mit Veranstaltungsfotos ist, wo z.B. bei uns Orchestermusiker oder andere Chöre abgebildet sind, aussieht, weiß ich auch noch nicht.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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25.05.2018, 12:46 | #326 | |||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.751
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hans |
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25.05.2018, 12:59 | #327 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.943
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Gem. Art. 85 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich.
D.h. in Deutschland könnte der Bereich weiter, wie gehabt, unter dem KUG laufen. Das haben wir ja alle halbwegs im Sinn, wie das läuft. Nur leider hat sich noch keiner unser "Herrschaften" dazu geäußert.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation Geändert von Irmi (25.05.2018 um 13:02 Uhr) |
25.05.2018, 13:13 | #328 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
Doch klar: Heiko Maas wollte mit der SPD Änderungsvorschläge in letzten Minute, auch Angela Merkel wollte in letzter Sekunde Änderungen verabschieden. Durchgesetzt hat sich dann Horst Seehofer ("Jo mei - des passt halt scho") mit dem Ministerium für Innenausbau & Heimat, also derjenige der eigentlich am wenigsten im Thema ist oder weiss, worum es eigentlich geht. Und Merkel hatt dann nen Rückzieher gemacht und macht erstmal gar nichts https://www.horizont.net/medien/nach...insehen-166967 Der m.M. situativ angemessendste Artikel steht heute deshalb im "Postillion", das merkst du ja selber auch gerade Zitat:
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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25.05.2018, 13:14 | #329 | |
Registriert seit: 10.12.2010
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Beiträge: 2.751
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Zitat:
aufgrund der Trennung der drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative), nutzt die Äußerung der Herrschaften aus der Legislative nichts. Das Bundesinnenministerium sieht das KUG nicht als durch die DSGVO verdrängt an ( Link ), sondern nach wie vor als Grundlage Fotografien veröffentlichen zu können. Wenn die Rechtsprechnung das anders sieht, ist es aber nichts wert. Ein Sätzchen in der DSGVO hätte Klarheit schaffen können. Hans P.S. Und schon wieder wird rumgenorbt - äh sorry meinte rumgenölt, war ein Freudscher Verschreiber. Aber den "Postilion" zu lesen erheitert doch immer wieder, auch wenn es einen sonst nicht weiterbringt Geändert von ha_ru (25.05.2018 um 13:19 Uhr) |
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25.05.2018, 13:15 | #330 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
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Zitat:
Dazu gibt es eine Stellungnahmen des Bundensministeriums, welche das KUG genau als diese nationale Regelung definiert. Leider sind die Webseiten wegen der genau wegen der DSGVO umstruktirierten Seiten des BMI "weg"...
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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