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20.01.2004, 11:01 | #21 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Bonn
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Zitat:
Grüße Jürgen |
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20.01.2004, 11:17 | #22 |
Registriert seit: 07.09.2003
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Beiträge: 2.567
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Nur bedingt. Im "Freihand- Bereich" spielt die Synchronzeit die wichtigere Rolle. Den kürzer als eben diese geht es nicht.
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Lebe lange und in Frieden. Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7 Photopeter |
20.01.2004, 11:21 | #23 | |
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Zitat:
Achim |
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20.01.2004, 11:32 | #24 | |
Registriert seit: 07.09.2003
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Beiträge: 1.078
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Zitat:
Und die Rauschunterdrückung ist ja auch abschaltbar... Grüße Jürgen |
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20.01.2004, 11:46 | #25 |
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Beiträge: 4.256
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Auch DSLR's müssen die Bilder speichern, und ne Rauschunterdrückung ist ihnen auch nicht fremd.
Nur der Sucher hat damit nix zu tun. Sobald der Spiegel zurückgeklappt ist scheint die Kamera ja wieder bereit zu sein, ob's nun stimmt oder nicht, ist ne andere Sache. Das merkt man erst beim Versuch. Die D7Hi ist übrigens mit einem extra großen Pufferspeicher ausgestattet. Die A1 hingegen kann parallel speichern und weiter fotografieren, sofern der Strom reicht. Die Modelle sind also unterschiedlich optimiert worden. Ums nochmal ganz klar zu sagen: Wenn der Monitor oder Sucher nix zeigt, hat die Kamera der Bildaufbereitung oder dem Speichervorgang Priorität gegeben, um schneller wieder bereit zu sein. Die Anzeige des Lifebildes wird einfach gestoppt, und die ganze Rechenleistung steht der Bildaufbereitung und -Speicherung zur Verfügung.
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Gruß Fritz |
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21.01.2004, 14:45 | #26 |
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
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Ich hatte gestern bei Dämmerung (es war schon fast dunkel, die Autos hatten schon Licht an) auf einer Kreuzung gestanden (die Autos führen rechts und links neben mir vorbei) und eine km-lange Straße fotografiert, etwa 30 Fotos. Die Kamera war nicht in der Lage scharf zu fokussiern.
So blieb mir nur die manuelle Fokussierung übrig. Olli |
21.01.2004, 15:09 | #27 | |
Registriert seit: 22.10.2003
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Beiträge: 52
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Zitat:
Davor kann ich nur warnen. Lest Euch vor dieser Idee GENAU die AGB des jeweiligen Händlers durch. Da steht meistens deutlich ( oder umschrieben ) drin, daß man zwar 14-tägiges Rückgaberecht hat, aber nach dem Motto : angucken, nicht gefallen und zurück. Sobald das Ding in Gebrauch genommen wurde, ist eine Rückgabe ausgeschlossen ( nur bei Fehlern natürlich ). Ob das alles dem großen Vertragsrecht entspricht oder nicht und solche Klauseln vielleicht unrechtmäßig sind, weiß ich nicht. Aber will man einen jahrelangen Rechtstreit riskieren ? Außerdem kommt die Frage der Versandkosten dazu und vor allem das Risiko (!!) des Versandes. Das tragt Ihr oder müßt es entsprechend versichern. Da gehen auch ein paar EUROs drauf. Dann doch lieber die Beratung im D7Userforum nutzen !! Ist billiger und meistens besser. Gruß Reinhard |
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21.01.2004, 15:42 | #28 | ||
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Zitat:
Findet ISO-Star |
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21.01.2004, 16:33 | #29 |
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Beiträge: 227
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man könnte ja auch, aus Fairness dem Händler gegenüber, vorher mit ihm ausmachen, dass man auf jeden Fall ein Modell kauft, aber formal 2 verschiedene bei ihm kauft und die Rückgabe des anderen mit ihm vorher vereinbart.
Ich fände es interessant, wie Versand-Händler auf diesen Vorschlag eingehen. Achim |
21.01.2004, 16:50 | #30 | |
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Zitat:
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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