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06.02.2017, 07:20 | #7 | |
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Salzburg
Beiträge: 542
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Zitat:
Bei uns ist es defintiv so, das wir an unseren Anlagen nur dann ein CE-Kennzeichen anbringen dürfen wenn es auch von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde und dies auch notwendig war. (Z.b.: Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie,...) Bei Serienfertigung kann hier auch eine Musterprüfung erfolgen. Das CE Zeichnen dürfen wir aber NICHT anbringen wenn wir wissen das wir die Richtlinien einhalten jedoch keine Prüfung einer Unab. Stelle haben. Aber ja, hier wird nur geprüft ob bei der Planung und Fertigung alle Punkte der Norm/Richtlinie eingehalten werden..und nicht mehr! Aber ich werde mal nachlesen wie das bei Elektrogeräten ist, intressiert mich jetzt auch.
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Lg, Florian |
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