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07.02.2007, 15:29 | #31 |
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@ katmai
Rückgaberecht und Widerrufsrecht sind aber zwei Paar verschiedene Schuhe und ich habe mich auf das Widerrufsrecht bezüglich 14 Tage oder einen Monat bezogen, das sollte man nicht miteinander verwechseln. Zum aktuellen Widerrufsrecht und auch zum Rückgaberecht hier mal ein Link: KLICK HIER und noch einer, der vielleicht verständlicher ist: KLICK HIER Größter Unterschied beim Rückgarberecht gegenüber den Widerrufsrecht ist, daß man beim Rückgaberecht als Verkäufer alle Portokosten tragen muß, egal wie hoch der Kaufpreis auch war. Meines Wissens nach gilt auch beim Rückgaberecht die Frist von einem Monat (zumindest bei eBay). Edwin P.S.: nur zur Sicherheit, dies ist KEINE Rechtsberatung
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bekennender Bokehfetischist und neuerdings Apfelliebhaber "Sanity for the sake of sanity is insane" |
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07.02.2007, 18:15 | #32 |
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Beiträge: 630
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Okay, ich hab mich ungenau ausgedrückt - wir sind ja einer Meinung: Wie das in dem zweiten von Dir verlinkten Artikel so schön drinsteht - wenn es möglich wäre, dass in der Bucht zeitgleich mit dem Kaufvertrag die 14tägige Rücktrittsfrist angezeigt werden würde, dann wäre sie auch nur 14 Tage lang. Da dem nicht so ist --> Verlängerte Frist von einem Monat
Gruß, katmai. |
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